Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 132

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ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsförderungsgesetz 1982 geändert wird – Forschungsförderungsgesetz-Novelle 2000.

Die Berichterstattung über die Punkte 31 und 32 hat Herr Bundesrat Georg Keuschnigg übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz geändert wird. Die Textierung dieses Berichtes liegt schriftlich vor, ich darf daher den Antrag vortragen:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie und möchte zu Beginn eine Druckfehlerberichtigung hinsichtlich des vorliegenden Textes und Titels des Beschlusses des Nationalrates vorbringen.

Der Beschluss des Nationalrates hat richtig zu lauten: "Der Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsförderungsgesetz 1982 geändert wird (Forschungsförderungsgesetz-Novelle 2000)".

Der Text liegt auch hier wiederum schriftlich vor. Ich darf daher den Antrag verlesen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs. – Bitte.

16.59

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Werter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft und Wissenschaft ist es unabdingbar – darin sind wir uns einig –, dass die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie einen besonderen Stellenwert einnimmt. Auch die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, von universitärer Forschung und angewandter Forschung und Technologieentwicklung in den Unternehmen stehen als Notwendigkeit außer Frage.

Und gerade diesen Forderungen entsprechen meiner Meinung nach die heute zu beschließenden Gesetze nicht in ausreichendem Maße, daher wird meine Fraktion nicht zustimmen.

Die Forschung ist das Stiefkind dieser Bundesregierung, denn Forschung wird nach wie vor nicht in jenem Umfang und Ausmaß betrieben, wie es im Grünbuch festgelegt ist. Allein durch die Schaffung eines Rates für Forschung und Technologieentwicklung wird man diesen vielfältigen Anforderungen nicht gerecht werden können, und das vor allem auch deswegen, weil die Sozialpartner davon ausgenommen und auch die finanziellen Mittel nicht wesentlich aufgestockt werden.

Die sozialdemokratische Fraktion im Nationalrat hat diesbezüglich einen Antrag gestellt, der – wie kann es auch anders sein – mehrheitlich abgelehnt wurde. ÖVP-Abgeordnete Dr. Brinek hat diesen Antrag allerdings als unterstützenswert bezeichnet, weil sie – anscheinend als eine der wenigen in ihrer Fraktion – die Situation an unseren Universitäten kennt.

Meine Damen und Herren! Forschungspolitik hat in Österreich einen durchaus guten Ruf. Setzen wir diesen guten Ruf nicht leichtfertig aufs Spiel! (Bundesrätin Haunschmid: Was haben


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