Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 130

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ferner der Antrag der Bundesräte Erhard Meier und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend unbefristetes Nachholen des Hauptschulabschlusses vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Akkreditierungsgesetz geändert wird (107/A und 166/NR sowie 6148/BR der Beilagen)

Vizepräsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Akkreditierungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Leopold Steinbichler übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Leopold Steinbichler: Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Akkreditierungsgesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. – Bitte.

16.53

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der in diesem Gesetz vorgesehene Akkreditierungsrat ist dem Ziel verpflichtet, die Qualitätssicherung und Kontrolle sehr ernst zu nehmen und genau zu überprüfen, ob akademische Grade, die Privatuniversitäten verleihen, von ihrem Ausbildungsgang her wirklich vergleichbar sind. Denn es sollen akademische Grade ausländischer Privatuniversitäten in Österreich inländischen Abschlüssen gleichgestellt werden, und zwar nicht durch eine individuelle, sondern durch eine gleichsam institutionelle Nostrifizierung der Abschlüsse der ausländischen Studiengänge – im Einzelfall durch den Akkreditierungsrat.

Das setzt freilich voraus, dass die Curricula der Privatuniversitäten denjenigen vergleichbarer Studienrichtungen an inländischen Universitäten gleichwertig sind. Das muss gewährleistet sein und streng geprüft werden. Ich räume ein, dass in dieser Materie so manche Frage offen bleiben mag, und zwar nicht allein in Bezug auf das Förderungs- und Subventionsverbot des Bundes,


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