Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 168

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 40. Punkt der Tagesordnung: Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Neuner übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Hohes Haus! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40, und ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Sie haben den Antrag des Ausschusses zu Tagesordnungspunkt 40 gehört.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort dazu? – Ich sehe keine Wortmeldungen.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (97 und 148/NR sowie 6115 und 6159/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden.

Ich darf Sie bitten, Herr Kollege Mag. Neuner, den Bericht zu bringen.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.


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