Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 170

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einführen werden. Dies ist, so meine ich, eine eher seltsame Vorgangsweise, denn das hätte man doch gleich ins Gesetz hineinnehmen können.

Weiters schließt das Gesetz Sachgüter aus, die im Rahmen einer Dienstleistung angeboten werden. Das betrifft zum Beispiel das berühmte Fläschchen Shampoo oder Kosmetikprodukte beim Frisör.

Insgesamt gibt es daher in etlichen relevanten Bereichen wieder keine einheitliche und transparente Preisauszeichnung. Die Ausnahmen von der Grundpreisauszeichnung sind überzogen und dienen nicht fairen Verhältnissen für die Konsumenten. Die vorliegende Novelle ist somit in erster Linie eine Novelle der nicht genutzten Chancen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.44

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

19.44

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Es hat, so glaube ich, niemand etwas dagegen, wenn ich mich sehr beeile und ganze Sätze auslasse.

Diesem Gesetz kann man ohne weiteres zustimmen, zumal auch die Industrie reagieren und Preis- und Verpackungsgestaltung analog zu diesem Gesetz vornehmen wird. Damit ist auch in den Kleinformen des Handels, die an und für sich von diesem Gesetz her ausgenommen wären, eine Vergleichsmöglichkeit sichergestellt. – So weit, so gut.

Eine Anmerkung zum Euro-Währungsangabengesetz sei mir jedoch gestattet. Dieses Gesetz war damals ein "legistisches Meisterwerk" – unter Anführungszeichen –: Auf sieben Seiten nur Ärger, Schikane und Plage für den österreichischen Handel – ich sage das ganz deutlich –, in dieser Form in Europa einmalig!

Ich habe im Bundesrat schon damals auf die Unsinnigkeiten aufmerksam gemacht und natürlich auch dagegen gestimmt. Eine Novellierung bietet sich direkt an. Wer Entbürokratisierung ernst nimmt, sollte dafür sein.

Dem heute vorliegenden Gesetz allerdings stimmt meine Fraktion zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.45

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

42. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird (156/A und 149/NR sowie 6160/BR der Beilagen)


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