Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 171

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 42. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.

Ich darf wieder Herrn Bundesrat Mag. Neuner um die Berichterstattung bitten.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.

Der Inhalt des Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für diesen Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

43. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2000

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 43. Punkt der Tagesordnung: Wahl der Vizepräsidenten des Bundesrates sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2000.

Mit 1. Juli 2000 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Burgenland über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes der an erster Stelle entsandte Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Johann Payer.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Jürgen Weiss lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Ich danke Ihnen. Das ist Stimmeneinhelligkeit.


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