Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 55

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Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (127, 164/A, 13/A und 202/NR  sowie 6171/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Da auch dieser Bericht schriftlich aufliegt, darf ich auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bitte, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Milan Linzer das Wort. – Bitte.

12.04

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesbeschluss sieht vor, dass der Minderheitenschutz als Staatsziel erklärt wird. Ich glaube, wir sollten froh darüber sein – wir alle und ich natürlich im Besonderen, weil ich ein Angehöriger der Volksgruppe der Kroaten bin.

Meine Damen und Herren! Diese Staatszielbestimmung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der staatspolitischen Aufgabe des Minderheitenschutzes. Die Europäische Union sieht natürlich im Zusammenhang mit der Integration, die wir alle wünschen, auch die Lösung der Minderheitenprobleme vor. Unser Land ist hier – das zeigt gerade eben wieder dieses Gesetz – durchaus beispielgebend. Es ist zwar das eine oder andere, was es an den Verpflichtungen vor allem aus dem Staatsvertrag von 1955 gibt, noch nicht zur Gänze ausgeführt, aber insgesamt gesehen – ich möchte jetzt für mein Land, das Burgenland, sprechen – können wir mit der Entwicklung der letzten Jahre auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes durchaus zufrieden sein.

Ich darf nur erwähnen: die Zweisprachigkeit im Burgenland angefangen vom Kindergarten, über die Volks- und Hauptschulen bis hin zum Gymnasium. Wir haben ein zweisprachiges Gymna


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