Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 64

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deutschsprachigen Minderheit in Slowenien, durchaus auch unterstützend zur Seite steht und versucht, dort ihre Kontakte zu nützen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Haunschmid: Bravo!)

Es ist in Kärnten überhaupt kein Problem (Zwischenruf von Bundesrätin Mag. Trunk )  – Frau Trunk hat anscheinend wirklich ein Problem damit, dass in Kärnten etwas weitergeht –, dass zum Beispiel die Autobahnbeschilderungen, die zurzeit eben nur in slowenischer Sprache – zum Beispiel "Ljubljana" – zu sehen sind, durchaus auch geändert und jetzt mit dem Untertitel "Laibach" versehen werden. Es gibt eben diese Einbahnstraße nicht.

Abschließend meine ich, dass diese Staatszielbestimmung in der Zukunft der richtige Wegweiser für einen respektvollen Umgang mit den Volksgruppen ist, was aber natürlich auch viel Arbeit impliziert: Arbeit auf Gemeindeebene, auf Länderebene und auf Bundesebene. Aber der Weg wurde von dieser Regierung – ich betone noch einmal: von dieser Regierung! – richtig beschritten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. 

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.  – Ich warte noch die Sekunde, bis die Kollegen ihre Plätze eingenommen haben.

Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um ein Bundesverfassungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (98 und 262/NR sowie 6172/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und


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