Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 65

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Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf das Wesentliche.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Maier. – Bitte.

12.47

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss kommen. (Heiterkeit.) Ich glaube, dass dieses vorliegende Gesetz eine höchst notwendige Anpassung des Mediengesetzes im Sinne der bisherigen Diskussion, die im Parlament stattgefunden hat, war. Dank des Staatssekretärs, der sich der Medienfragen annimmt, ist es jetzt dementsprechend rasch gegangen.

Ich möchte daher nur kurz sagen: Wir begrüßen diesen Fortschritt, halten diese Einigung, die es im Parlament gegeben hat, für wahnsinnig wichtig. Wir glauben auch, dass auf Grund der Technologieentwicklung, die noch vor uns steht, einige Anpassungen notwendig sein werden, aber dass diese Anpassung heute zu beschließen ist, unterstützen wir. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

12.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: In der Kürze liegt die Würze.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte.

12.48

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Herrn Kollegen Maier danke ich für seine präzise Aussage. Ich habe mir Ähnliches vorbereitet, jetzt muss ich ein bisserl weiter ausholen, damit man uns da nicht missversteht.

Ich habe mir dieses Gesetz angeschaut, das wirklich ein ganz notwendige Angelegenheit ist, und es ist unsere Pflicht, Wissenswertes zu erhalten, und zwar nicht nur offline, sondern auch online. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn man aber die Reden der Nationalräte dazu liest, dann sprechen die einen von einer hervorragenden Weiterführung auf dem medialen Wege, und eine andere Partei spricht davon, dass der totale Stopp und der Stau im Medienrecht dadurch durchbrochen wurden.

Ich glaube, meine Damen und Herren, das Gesetz muss man so, wie es ist, natürlich zur Kenntnis nehmen, akzeptieren, um der Nachwelt das zu erhalten, was wir zurzeit in der Lage sind, ihr auf CD-ROMs zu übermitteln.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber noch einen Satz dazu anmerken: Wenn es darum geht, die Medien entsprechend zu werten, wenn es darum geht, den Medien Voraussetzungen zu geben, zu schreiben, zu sagen, was zu sagen ist, dann sollte man in Zeiten wie diesen auch beizeiten daran denken, dass es momentan Mode ist, dass die Regierung einen "Einsager aus Kärnten" hat, der sich bei allen Gelegenheiten mit Themen, die er vorgibt, durchsetzt. So, wie er sich zum Beispiel bei der Volksbefragung, die da jetzt ins Haus steht, durchgesetzt hat, habe ich die Sorge, dass er sich mit anderen Meldungen vielleicht auch durchzusetzen beginnt. Wenn man sich das "profil" vom Montag anschaut, so sieht man dort auf einer Seite ein Plakat mit der Aufschrift "Volksbefragung". Davor steht der Bundeskanzler mit einem Handy und fragt: "Und jetzt, Jörg?"


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