Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 66

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Meine Damen und Herren! Ich meine, wenn wir schon von Medien, Medienrecht, freien Medien sprechen, sollten wir den Sager des Herrn Haider auch noch einmal Revue passieren lassen, in dem er gemeint hat, wenn er etwas zu sagen hat, dann wird in den Redaktionsstuben die Wahrheit geschrieben werden.

Meine Damen und Herren! Wir haben gemeinsam die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Medien unabhängig bleiben können. Wir von der Opposition werden garantiert versuchen, das aufrechtzuerhalten. Die Koalition fordere ich auf, klare Bekenntnisse zur freien Meinungsäußerung abzugeben! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Haunschmid: Aber nicht zu Unwahrheiten!)

12.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Buchinger. – Bitte.

12.51

Bundesrat Ludwig Buchinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen handelt es sich bei der vorliegenden Novelle des Mediengesetzes darum, eine Anpassung unseres Rechts an EU- und an amerikanische Normen herzustellen. Der zentrale Punkt dieser Gesetzesänderung ist die Erweiterung der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.

Bisher schon mussten Zeitungen, Zeitschriften und Bücher systematisch gesammelt und in der Nationalbibliothek archiviert werden. Das wird jeder wissen, der schon einmal eine politische Zeitung verfasst hat. Mit dieser Novelle wird die Ablieferungspflicht auch auf elektronische Medienwerke, also auf Offline-Produkte wie CD-ROMs und CDs, erweitert. Dies vor allem aus dem Grund, da die technologische Entwicklung immer rasanter voranschreitet und nur mit der Ablieferungspflicht gewährleistet ist, dass jener Teil unseres Kulturgutes erhalten bleibt, der auf Offline-Produkten produziert wird. Schätzungen zufolge werden rund 100 bis 200 solcher CDs und CD-ROMs jährlich an die Nationalbibliothek abzuliefern sein. Demgegenüber stehen rund 50 000 bis 60 000 Druckwerke, die jährlich abgeliefert werden.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, weil es sinnvoll ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.

12.52

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Auch ich werde mich an die Länge, die Herr Bundesrat Dr. Maier vorgegeben hat, halten. Nur vorweg eine Replik zur Pressefreiheit: Glauben Sie mir, Herr Bundesrat, natürlich bekennt sich diese Bundesregierung und jeder in diesem Hause zur Pressefreiheit, zur Medienfreiheit in diesem Land, und zwar nicht nur deswegen, weil es ein Grundrecht in dieser Republik ist, und nicht nur deswegen, weil es ein Paragraph in der Menschenrechtskonvention ist, sondern ich nehme an, das ist ein allgemeines Bedürfnis von jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Haus und selbstverständlich auch von der Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Prähauser. )

Zum Mediengesetz: Das Mediengesetz ist eine Weiterentwicklung der Aufbewahrung von Offline-Medien, das heißt von dem, was bisher die Sammlung der Nationalbibliothek beziehungsweise der anderen Bibliotheken war, nämlich Medienwerke, durch die Mitteilungen oder Darbietungen ausschließlich in Schrift oder Standbildern verbreitet werden. Mit einem Wort, es ist dies eine Weiterentwicklung des Status quo auf Offline-Produkte.

Es sei zugegeben, dass wir uns auch darüber informieren, wie das mit Online-Produkten stattfinden könnte. Dieses Problem ist, wie Sie wissen, relativ groß. Trotzdem haben wir dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die theoretischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um auch dieses Problem bewältigen zu können.


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