Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 68

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nicht schreibt, wie er will. Das ist ein offener Boykott und ein offener Angriff gegen die Meinungsvielfalt. Davon distanziert sich die SPÖ! (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

12.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Kollege Scheuch hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Sie kennen die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Dauer Ihrer Wortmeldung. – Bitte.

12.59

Bundesrat Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche, Kärnten): Ich möchte tatsächlich berichtigen, was Frau Trunk wahrscheinlich wieder einmal aus Unwissenheit von sich gegeben hat. (Ironische Heiterkeit der Bundesrätin Mag. Trunk. ) Dr. Jörg Haider hat natürlich niemals dazu aufgerufen, eine Zeitung abzubestellen. Das ist auch beweisbar, und ich würde Sie wirklich bitten, in Zukunft bei der Wahrheit zu bleiben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Mag. Trunk: Wobei? – Weitere Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

12.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 – SRÄG 2000) (181 und 254 und Zu 254/NR sowie 6161 und 6173/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird (263/NR sowie 6162 und 6174/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausge


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