Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 102

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Ich halte für die ÖVP-Fraktion ausdrücklich fest, dass es nicht Aufgabe des Bundesrates ist, darüber zu befinden, ob ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates gesetzeskonform zu Stande gekommen ist. Trotzdem erlaube ich mir mit Genehmigung des Herrn Präsidenten, aus dem Protokoll der 32. und 34. Sitzung des Nationalrates zu zitieren:

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn stellte in der 32. Sitzung fest:

"Es liegt mir ein Vorhalt der Grünen und der sozialistischen Fraktion vor, dass ich bei den Abstimmungen der Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen bei Artikel 2 Ziffer 7 statt "Ziffer 7" "Ziffer 9" gesagt hätte. Ebenfalls hätte ich beim Abänderungsantrag zu Artikel 2 statt "Ziffer 5" "Ziffer 9" gesagt.

Ich lasse mir daher das Stenographische Protokoll vorlegen, unterbreche für einige Minuten die Sitzung und werde dann die weitere Vorgangsweise festlegen."

Nach der Sitzungsunterbrechung hat Herr Präsident Prinzhorn zugegeben, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, und hat eine Wiederholung der Abstimmung vorgenommen. Nachzulesen im Stenographischen Protokoll der 32. Sitzung.

In der 34. Sitzung hat der Präsident des Nationalrates Dr. Heinz Fischer Folgendes erklärt:

"Ich habe Folgendes bekannt zu geben: Das Amtliche Protokoll der 32. Sitzung des Nationalrates ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen. Es sind gegen dieses Amtliche Protokoll von Herrn Klubobmann Dr. Kostelka sowie von Klubobmann Dr. Van der Bellen schriftliche Einwendungen erhoben worden.

Diese Einwendungen beziehen sich auf die Tatsache, dass über Abänderungsanträge des Abgeordneten Dr. Kostelka irrtümlich nicht exakt abgestimmt wurde. Ich weise aber darauf hin, dass der den Vorsitz führende Präsident nach einer Sitzungsunterbrechung zwei Abstimmungen nachgeholt hat, sodass ich diese beiden Punkte als saniert betrachte.

In den Einwendungen wird noch ein dritter und ein vierter Punkt angeschnitten und darauf hingewiesen, dass auch ein weiterer Antrag des Abgeordneten Dr. Kostelka zu Art. 2 Z 8 dieser Vorlage nicht zur Abstimmung gelangte. Dies bedeutet, dass über beantragte Abänderungen im Zusammenhang mit dem Datum des In-Kraft-Tretens der Vorlage nicht abgestimmt wurde. Die so genannte Gegenabstimmung über Art. 2 Z 8 in der Fassung des Ausschussberichtes hat jedoch stattgefunden.

Weiters wurde releviert, dass nach der irrtümlichen Abstimmung über Art. 2 Z 9 des Abänderungsantrages des Abgeordneten Dr. Kostelka sogleich die Abstimmung ,über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes‘ durchgeführt wurde, der Ausschussbericht jedoch keinen Art. 2 Z 9 enthalten hat.

Ich werde den Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll insofern Rechnung tragen, als ergänzend im Amtlichen Protokoll festgehalten wird, dass über den Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Kostelka, der sich auf Art. 2 Z 8 bezog, irrtümlicherweise nicht abgestimmt wurde, über den entsprechenden Text in der Fassung des Ausschussberichtes hingegen abgestimmt wurde, und ferner, dass ein im Ausschussbericht enthaltener Art. 2 Z 9 zur Abstimmung gelangte.

Zu diesem Ergebnis bin ich nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes und nach Kontaktnahme mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz, insbesondere mit dem Zweiten Präsidenten, gekommen.

Ich werde diese Feststellungen dem Amtlichen Protokoll hinzufügen und den Gesetzesbeschluss an den Bundesrat weiterleiten."

Mit Ihrer Begründung in Ihrem Antrag desavouieren Sie Ihren eigenen Präsidenten, den Staatsrechtslehrer Professor Dr. Heinz Fischer. Das ist nicht mein Problem. Aber für meine Fraktion


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