Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 106

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Mag. Hoscher;

Konecny, Kraml;

Marizzi, Meier;

Payer, Prähauser;

Schicker;

Thumpser, Mag. Trunk;

Winter, Würschl.

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend das Pensionsreformgesetz 2000.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Karl Drochter und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die für diesen Antrag eintreten, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag ist nicht angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. Auch dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Dieses Verlangen wurde von fünf Bundesräten gestellt, und daher gehe ich so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe wieder nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mühlwerth und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche kurz die Sitzung. (Die Sitzung wird um 15.53 Uhr unterbrochen und um 15.54 wieder aufgenommen. )

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Auf den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, entfallen 36 "Ja"-Stimmen, 20 Stimmen lauteten auf "Nein".

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

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Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Ager, Dr. Aspöck;


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