Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 142

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Die Bezugsregelung ist nur eine technische Anpassung. Es bekommt niemand mehr, sondern es ist nur eine bezugsrechtliche Regelung, dass mit dem Ministerwechsel auch die Ministersekretäre abberufen werden können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.08

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend die Dienstrechts-Novelle 2000.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, und das Bundesbezügegesetz – BBG, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (184, 72/A, 80/A und 224/NR sowie 6206/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (181/A und 225/NR sowie 6169 und 6207/BR der Beilagen)


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