Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 145

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insbesondere mit dem Land Tirol und der Universität Innsbruck abgestimmt ist, Rücksicht genommen wird. So wie seit dem Bundesgesetz von 1979 Südtiroler beim Studium in Österreich den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind, soll nun auch umgekehrt das Studium für österreichische Staatsbürger in Südtirol jenen in Österreich hinsichtlich des Anspruchs auf Studienbeihilfe gleichgestellt werden. Vom Land Südtirol oder der Republik Italien zuerkannte Studienbeihilfen sind natürlich bei der Einkommensberechnung entsprechend zu berücksichtigen.

Wir stimmen aber, wie gesagt, auch dem Universitäts-Studiengesetz, das einige wichtige, auch technische Bereinigungen gebracht hat, und dem Unterrichtspraktikumsgesetz zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.18

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Erhard Meier. – Bitte, Herr Bundesrat.

19.18

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kurz ein paar Worte zu diesen drei Gesetzen:

Das Studienförderungsgesetz enthält auch das Bakkalaureatstudium, das sich zweifellos bewähren wird, weil es auch in anderen Ländern angewandt wird. Es ist auch ersichtlich, dass das Studium kürzer sein kann. Wahrscheinlich ist das ein Grund, dass neben der Praxisnähe die Fachhochschulen einen solch großen Zustrom erleben.

Immer mehr Studierende müssen aber auch nebenbei einen Beruf oder einen Teilzeitberuf ausüben. Ich glaube, es ist wichtig, dass man das anerkennt. Ich schätze jemanden, der selbst einen Beitrag zum Studium durch Arbeit leisten muss. Es sollte diese Studienabschlussstipendien noch geben. Es heißt jetzt: Die Flexibilisierung der Studienabschlussstipendien bei Teilzeitstudenten ist möglich. – Flexibilisierung steht statt dem Wort Rechtsanspruch. Es entstehen immer neue Wörter. Man muss aufpassen: Anpassung heißt eher verschlechtern, Umschichtung heißt wegnehmen und irgendwo dazugeben, und Flexibilisierung heißt, es ist noch vorhanden. – Das war auch unser Vorbehalt.

Zum Universitäts-Studiengesetz: Da geht es wieder um das Bakkalaureat, aber auch um Anrechnungspunkte. Es ist wichtig, dass in einem europäischen System die Anrechnung von Studienleistungen vorgenommen wird.

Es ist dieses Europa auch kein volles Ausland mehr – obwohl natürlich noch Ausland –, aber es sollten doch alle Leistungen enthalten sein: die Vorbereitung auf die Prüfung, die Diplomarbeit und auch eine notwendige Praxiszeit. Diese Anrechnung halte ich für wichtig, damit nicht jemand Studienzeiten dadurch verliert, dass er an anderen Universitäten – vielleicht auch sehr wertvolle – Erkenntnisse gewonnen hat. Ich glaube, dass hiefür noch eine weitere EU-Regelung notwendig sein wird.

Ich möchte auch eine Frage stellen, die mir Herr Staatssekretär Finz vielleicht nicht beantworten kann: Wie geht es mit dem "Master of Advanced Studies" – "MAS"-Grad – weiter, und welche Anerkennung wird er in Österreich erhalten? – Diese Anerkennung ist europaweit verschieden. Ich kenne "MAS"-Absolventen, die in Brüssel sehr wohl als Akademiker anerkannt wurden; als sie aber dann nach Österreich zurückkamen, galt das nicht mehr. Das ist selbstverständlich auch eine finanzielle Frage.

Geregelt ist weiters das Diplomstudium für die Studienrichtung Zahnmedizin. Ich glaube, es ist jetzt auch geregelt, welcher Titel jenen Ärzten zukommt, die schon in einer allgemein humanmedizinischen Ausbildung einen Titel erworben haben und zusätzlich das Zahnarztstudium absolvieren. Das ist sozusagen durch eine Ergänzung des Doktorgrades möglich geworden.

Was ich für wichtig halte, ist die Frage der Informatik, vor allem für Pädagogen aller Schularten. Die Informatik muss selbstverständlich überall Eingang finden. Ich kenne das auch von den


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