Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 144

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das wissen wir alle. Es ist aber auch Tatsache, dass nur mehr etwa 40 Prozent bis 42 Prozent an den heutigen Universitäten Vollzeitstudenten sind.

Der Trend geht in die Richtung, dass junge Menschen aus dem Berufsleben kommen und Studien ergreifen oder Studenten in den Beruf gehen – aus verschiedenen Gründen, aus sozialen, familiären oder regionalen Gesichtspunkten. Das heißt also, dass diese Novelle eine Verbesserung für berufstätige Studenten bedeutet. Deshalb stimmen wir Sozialdemokraten dieser Novelle auch gerne zu. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

Zum zweiten Punkt, zum Universitäts-Studiengesetz. Dagegen haben wir vor zwei Tagen Einwände gehabt, nämlich aus dem Grund, weil wir nicht sicher waren, dass sozialdemokratische Anliegen auch tatsächlich voll integriert und eingearbeitet wurden. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das in der Zwischenzeit geschehen ist. Deshalb werden wir auch dieser Novelle zustimmen, weil zwei Punkte für uns sehr positiv sind.

Der erste Punkt: Das Bakkalaureat ist durchaus zu begrüßen, ebenso wie die Dreistufigkeit im Studiengang. Den zweiten Punkt, die Ausbildung von Lehrern im Bereich des Informatikmanagements, halten wir für sehr positiv. Es ist auch zu erwähnen, dass es notwendig ist, im Bereich der Kommunikation und im Bereich der Information Studiengänge für Lehrer anzubieten, was heute nicht in entsprechender Weise gegeben ist. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass wir diesem Gesetz die Zustimmung geben werden.

Zum dritten Gesetz, dem Unterrichtspraktikumsgesetz: Dabei handelt es sich um eine Reparatur, eine Gesetzeslücke wird geschlossen. Es ist bekannt, dass in erster Linie natürlich Unterrichtspraktikantinnen betroffen sind und damit die rechtliche Möglichkeit geschaffen wird, Schutzmaßnahmen vor sexuellen Belästigungen zu ergreifen. Das ist ein für uns sehr wichtiger Bereich, und wir begrüßen das auch. Wir alle wissen, dass das Unterrichtspraktikum für die jungen Studentinnen und Studenten ein sehr sensibler Bereich ist. Wir wissen, dass es in verschiedenen Bundesländern Objektivierungsrichtlinien bei der Aufnahme von Lehrerinnen und Lehrern gibt. Es gibt beim Unterrichtspraktikum bekanntlich die Benotung, und das ist dann ein wesentliches Kriterium bei der Aufnahme. Deshalb begrüßen wir diese Novelle zum Unterrichtspraktikumsgesetz. Wir Sozialdemokraten stimmen den drei Gesetzesnovellen zu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile dieses.

19.16

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch wir werden allen drei Vorlagen zustimmen. Aus Zeitgründen möchte ich mich auf das Studienförderungsgesetz beschränken.

Vorbehaltlos stimmen wir beiden Hauptzielen zu: zum einen Studierenden mit abgeschlossenem Bakkalaureatsstudium bei der Studienförderung mit den übrigen Studierenden des Regelstudiums gleich zu behandeln und zum anderen Vollzeitstudierende auch an im Inland akkreditierten Privatuniversitäten im Bereich der Fernstudien ausreichend zu fördern.

Zum ersten Anliegen ist erläuternd festzuhalten, dass es dabei um die Förderung von Magister- und Doktoratsstudien nach Absolvierung eines Bakkalaureatsstudiums geht. Zum zweiten Vorhaben ist näher auszuführen, dass für bestimmte Studiengänge an Privatuniversitäten ebenso ein Anspruch auf Studienbeihilfe verankert werden soll wie für die Absolvierung von Studiengängen an nicht-österreichischen Fernuniversitäten im In- und Ausland. Auf die Erweiterung des Anspruchs auf Studienbeihilfe auch auf Teilzeitstudierende insbesondere für die Studienabschlussphase hat mein Vorredner schon hingewiesen.

Ich möchte zuletzt auch noch aus unserer Sicht besonders begrüßen, dass auf die Entwicklung des Hochschulsektors in Südtirol, die mit der Republik Österreich und in Bezug auf das Angebot


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