Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 170

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gehend einzuwirken, dass der Abtransport des Aushubmaterials – es geht um einige hunderttausend Tonnen Felsgestein – nicht mit LKW erfolgen soll, sondern, wie ursprünglich geplant, mit Schiffen über die Donau.

Die Meinungsbildung darüber wurde nämlich kurzfristig geändert; man hat gesagt, die Donau sei zu teuer. Jetzt höre ich von Ihnen, die Donau sei der günstigste Weg, auch verglichen mit LKW! Wir werden Sie beim Wort nehmen.

Sollte es doch zu diesem Opernbau kommen, werden Sie, so hoffe ich, darauf hinwirken, dass der Abtransport über die Donau erfolgt und nicht mittels 40 000 LKW durch die Stadt Linz! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Ing. Scheuch: Das ist eine sehr gute Idee!)

20.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden (226/A, 229/A und 266/NR sowie 6194/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zum 28. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden.

Artikel 2 unterliegt gemäß § 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Friedrich Hensler das Wort. – Bitte.

20.46

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Heute stehen diese Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes auf der Tagesordnung.


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