Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 177

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Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss enthält in Artikel 7 Z 2, § 1 Z 3b, § 5 Abs. 2 Z 7, § 10 Z 15, § 20 Abs. 2 Z 22, § 24 Z 29, § 31 Z 31, § 33 Z 37, § 46 Abs. 5 Z 38, § 47 Abs. 4 Z 50, § 66a Abs. 1 Z 56, § 71 Abs. 9 sowie in dessen Artikel 8 § 1, § 16 Abs. 1, § 29 Abs. 5 und § 30 Z 1 Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jetzt jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Sinnes des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (166/A und 212/NR sowie 6164 und 6196/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Haunschmid übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

21.13

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung der Gewerbeordnung, die uns heute vorliegt, hat – wie wir das auch später noch beim UVP-Gesetz hören werden – ein Defizit bei den Bürgerrechten. Es werden Richtlinien umgesetzt, aber nicht vollständig und vor allem nicht über das absolute Mindestmaß hinaus. Die Richtlinie über die inte


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