Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 178

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grierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wird zum Beispiel für land- und forstwirtschaftliche Anlagen überhaupt nicht umgesetzt. Die Seveso-II-Richtlinie, die schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen verhüten soll, wird überhaupt nur für gewerbliche Anlagen umgesetzt. Gleichzeitig wird aber besseres österreichisches Recht abgeschafft.

Darüber hinaus wird die Umsetzung der Richtlinien zum Vorwand dafür genommen, in Österreich bestehende Schutzstandards zu senken und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schmälern. Es werden zahlreiche unklare und schwammige neue Begriffsbestimmungen eingeführt, die darüber hinaus nicht den Vorgaben der EU-Richtlinien entsprechen. Zahlreiche Bestimmungen der EU-Richtlinien werden durch dieses Gesetz nicht übernommen, zum Beispiel betreffend die Genehmigung bestehender Altanlagen. Es gibt keinen Stichtag für bestehende Anlagen. Ebenso wird die Anlagenliste unvollständig umgesetzt: Hier fehlt zum Beispiel die Intensivtierhaltung.

Mit der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie wird die Störfallverordnung aufgehoben, und die bisher niedrigen Schwellenwerte werden auf die höheren Schwellenwerte der EU-Richtlinien angehoben. So sollen beispielsweise die Schwellenwerte für explosionsgefährliche Stoffe von 1 Tonne auf 50 Tonnen bis 200 Tonnen angehoben werden und für Stoffe mit dem Gefahrenhinweis "R 3" auf 50 Tonnen. Bei den leicht entzündlichen Flüssigkeiten wird von 50 Tonnen beziehungsweise 300 Tonnen auf 5 000 bis 50 000 Tonnen gegangen. Einige chlorierte Kohlenwasserstoffe, zum Beispiel das Krebs erzeugende Methylenchlorid, werden durch die vorliegende Änderung überhaupt nicht mehr erfasst.

Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Änderungen und Umsetzungen in der Gewerbeordnung kann man nicht zufrieden sein. Es fehlen wesentliche Anlagen, es werden die Schwellenwerte erhöht, und es fehlt der Nachbarschutz.

Wir Sozialdemokraten können diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Ager zu Wort gemeldet. – Bitte.

21.16

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Im Vordergrund dieser Gewerbeordnungsänderung steht, wie wir gerade gehört haben, die Umsetzung der EU-Richtlinie IPPC sowie der Seveso-II-Richtlinie, an der man schon seit längerer Zeit gearbeitet hat, die man aber in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zusammengebracht hat. Jetzt hat man diese Richtlinien umgesetzt. Im Wesentlichen beinhaltet diese Änderung eine integrierte Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Betriebsanlagen und eine Interpretation des derzeitigen Standes der Technik.

Herr Kollege! Ganz befriedigend wird das natürlich nie sein. Auf der anderen Seite darf ich aber schon auch hervorheben, dass die Belastungen für die Betriebe – speziell auch für die Großbetriebe – enorm sind.

Die Änderung der Gewerbeordnung 1994 ist aber auch eng mit dem Thema Nahversorgung in unserem Land verbunden, das, wie ich glaube, ein sehr wesentlicher Aspekt ist, der die Menschen in unserem Land sehr berührt. Die Situation der österreichischen Nahversorgung ist – das wissen Sie alle – von einem enormen Verdrängungswettbewerb in einigen Branchen des Einzelhandels geprägt. Das Übersiedeln der großen Handelsketten und Supermärkte aus den Orts- und Stadtkernen auf die grüne Wiese hat in den Ortskernen zu großen Schäden geführt. Denn nur ein pulsierendes Leben und Treiben in unseren Zentren, Orten und Städten sichert deren Existenz. Ich brauche Ihnen nicht vor Augen zu führen, wie wichtig das auch für einen florierenden Tourismus ist.

Patentrezepte wird es in der Nahversorgung nicht geben, aber es hat, wie ich glaube, diesmal das Zusammenspiel zwischen Bund, Ministerium, Wirtschaftskammer, Land und Gemeinden funktioniert. Die mit der Kompetenz für Raumordnung und Baurecht ausgestatteten Länder und


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