Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 180

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Kleinen schikaniert man, die Großen ...!) Eben! Diese haben es sich nicht so richten können, wie das den größeren Konzernen anscheinend gelungen ist.

Noch ein Beispiel: Von einem Baumarkt waren an allen Straßen Hinweistafeln aufgestellt worden. Als wir aber versuchten, diese Möglichkeit auch für die Innenstadt-Kaufleute zu bekommen, hieß es: An Bundesstraßen ist das nicht möglich. – Es waren viele Argumente nötig, und irgendwann haben wir es dann bekommen. Da sollte wirklich wieder mehr der Chancengleichheit das Wort geredet werden.

In Klagenfurt – ich kann das jetzt nur von Kärnten sagen – stehen derzeit zum Beispiel 50 Geschäfte leer. Es ist nicht Sinn der Sache, dass die gewachsene Struktur wie ein Museum ist und dort, wo nichts ist, auch nichts mehr hinzukommt. Dafür ist in diesem Gesetz eine Ausnahme vorgesehen; es gibt keine Vorschriften, dass das im Innenstadtbereich oder im Ortskernbereich – das ist in diesem Gesetz neu definiert – nicht geht.

In Klagenfurt haben wir derzeit ungefähr 100 000 Quadratmeter Verkaufsfläche für Lebensmittel gewidmet. Diese bleiben bestehen und werden jetzt nicht verändert. Wenn etwas verkauft wird, kauft sich eben irgendein Konzern ein, aber zusätzlich brauchen wir das nicht mehr. Deswegen glaube ich, dass das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Es gehören noch ein paar Maßnahmen gesetzt. Dazu habe ich mir auch Folgendes aufgeschrieben: Im Grünbuch der Europäischen Union wird festgestellt, dass eine lebendige Handelslandschaft der Eckpfeiler des sozialökonomischen Modells in Europa ist. Es gibt Untersuchungen darüber, dass ein Arbeitsplatz auf der Wiese – damit wird immer wieder argumentiert – drei bis vier Arbeitsplätze in der Innenstadt vernichtet.

Wie gesagt: Die Innenstädte und die Ortskerne sind eine gewachsene Struktur. Es geht um Arbeitsplätze, Angebotsvielfalt für den Tourismus und positive Mittelstandspolitik. Darum werde ich diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

21.25

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz, das heute zur Debatte steht, ist ein weiterer konkreter Schritt zur Umsetzung des Leitbildes einer ökosozialen Marktwirtschaft. Der integrierte Ansatz bei der behördlichen Genehmigung von Betriebsanlagen ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch ein bemerkenswerter Fortschritt.

Was die Annäherung an das One-Stop-Shop-Prinzip betrifft, muss man beachten, dass bereits viele Bundesländer in ihrem eigenen Wirkungsbereich sehr praktikable Modelle von Verfahrenskonzentration und Verwaltungsvereinfachung beim Betriebsanlagenrecht durchgesetzt haben. Ich kann nur aus meinem eigenen Bundesland berichten. Dort dauerten zu Beginn der Amtszeit des ehemaligen oberösterreichischen Wirtschaftslandesrates Christoph Leitl beispielsweise die Genehmigungsverfahren rund 36 Monate. Zehn Jahre später, also heuer, braucht man bei Vorliegen aller Unterlagen für das gleiche Verfahren nur noch 29 Tage. Es sind also die Bundesländer – nicht nur Oberösterreich, sondern auch andere – sehr unterwegs, um in ihrem gesetzlich vorgegebenen Rahmen die Genehmigungszeiten stark zu reduzieren.

Unser Land ist schon längst mit Amerika und Asien im Standortwettbewerb. Der internationale Standortwettbewerb wird in den kommenden Jahren eher noch schärfer werden. Nicht von der Höhe der Förderungen allein wird es abhängen, wo ein Unternehmen investiert, sondern von der Zeit der Genehmigungsverfahren und von der Qualität der Mitarbeiter. Unser Ziel muss es daher sein, alle Verfahren zu beschleunigen und die Verfahrensdauer weiter drastisch zu verkürzen.

Mit dieser Linie ist es in den vergangenen Jahren gelungen, in den Bundesländern spektakuläre Betriebsansiedlungen und Erweiterungen durchzusetzen. Wir haben aber in diesem Bereich


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