Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 181

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noch längst nicht alles erreicht, was an Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung möglich ist. Das nächste Ziel muss ein einheitliches Anlagenrecht sein, so wie es sich diese Bundesregierung im Regierungsprogramm vorgenommen hat.

Derzeit ist diese Rechtsmaterie noch immer viel zu sehr aufgesplittert und für Betriebsgründer und Investoren kaum übersehbar. Es erhebt sich die Frage, ob wirklich alles im Bundesministerium entschieden werden muss, oder ob man auch das Anlagenrecht dezentralisieren und diese Kompetenzen für Betriebsgründungen den Ländern übertragen kann. Ich glaube, diese Frage muss in diesem Zusammenhang gestellt werden.

Es erhebt sich weiters die Frage, ob wirklich jede Berufung bis ins Bundesministerium gehen muss oder ob mit der Errichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen die Kompetenzen der Länder aufgewertet werden könnten, so wie dies auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Ich glaube, diesem Ziel sollten wir uns möglichst zügig annähern.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Reformzug beim Anlagenrecht muss sich schleunigst weiterbewegen. Denn die Wirtschaft ist dynamisch und flexibel, und mit dieser Flexibilität erzeugt sie immer neue Herausforderungen, auch an die Politik. Es gilt, sich diesen Herausforderungen zu stellen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die helfen, Arbeit und Wohlstand in unserer Gesellschaft zu sichern.

Mit einer Reformgesinnung, die verbunden sein muss mit dem ehrgeizigen Anspruch, die Reform in weiterer Folge auch konkret umzusetzen, können wir am Beginn des neuen Jahrhunderts zuversichtlich und optimistisch in die Zukunft gehen, was die Sicherung der Arbeitsplätze, Betriebsgründungen und die Bereitstellung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten betrifft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

21.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird (203/A und 214/NR sowie 6197/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Mag. Neuner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.


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