Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 182

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche um Debatte und Beschlussfassung.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

21.32

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das KMU-Förderungsgesetz – "KMU" steht nicht für "Keine Mittel für Unternehmer", sondern für das Gegenteil, es ist eine besondere Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen – ermöglichte es bisher der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ÖHT –, Bundesausfallshaftungen im Einzelfall bis zu einem Obligo in der Höhe von 25 Millionen Schilling zu gewähren. Die BÜRGES Förderungsbank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz BÜRGES genannt, durfte dies bisher nur bis zu einem Obligo in der Höhe von 10 Millionen Schilling tun.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen die Gleichstellung von ÖHT und BÜRGES bewerkstelligt werden und zum anderen die Gleichstellung bei Vergabe von Krediten der ÖHT mit anderen Banken möglich gemacht werden. Die ÖHT soll entsprechend ihrer Bankkonzession auch gemeinsam mit der BÜRGES als Förderungsabwickler eurofit gemacht werden.

Diese Erhöhung der Bürgschafts- und Garantieobergrenze von 10 auf 25 Millionen Schilling wird nach den bisherigen Erfahrungen zu einer Mehrbelastung in der Höhe von rund 7 Millionen Schilling führen. Die bisherige Ausfallsquote – dass wir das auch einmal sagen –, die der Bund zu übernehmen hätte, liegt bei zirka 2 Prozent, ist also verschwindend gering. Die Erhöhung dieser 7 Millionen Schilling kommt aus dem Titel Wirtschaftsförderung und ist gedeckt, meine Damen und Herren!

Mit der Änderung dieses Gesetzes würde auch der Zugang für kleine und mittlere Betriebe zu Finanzmitteln wesentlich erleichtert. Weiters würde durch ein Bündel von Maßnahmen in dieser Gesetzesänderung sowohl eine kostenmäßige als auch administrative Entlastung der Klein- und Mittelunternehmen ermöglicht werden.

Es ist müßig, darauf hinzuweisen, wie viel an Infrastruktur – ich denke da im Speziellen an Schilifte, Bergbahnen, Hallenbäder, Veranstaltungssäle und so weiter – in unserem Lande mit diesem Geld geschaffen wurde. Wenn wir außerdem in Betracht ziehen, dass investierende Klein- und Mittelunternehmen Arbeitsplätze schaffen und sichern, sollten wir alle diesem Gesetz zustimmen. Meine Fraktion wird das sicher tun. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

21.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

21.35

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! In aller Kürze: Auch unsere Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen – trotz angedichteter Fundamentalopposition!

Inhaltlich wurde bereits etliches ausgeführt, was die ÖHT angeht. Im Wesentlichen korrigieren wir hier ein legistisches Versehen, so würde ich einmal sagen. Wir haben lange Zeit auch in der alten Koalition darüber gestritten, dass dieses legistische Versehen beseitigt wird. Jetzt wird das endlich getan.

Gerade bei der Hotel- und Tourismusbank, die für die Finanzierung des Fremdenverkehrs nicht ganz unwesentlich ist und rund 10 Prozent dieser Finanzierungsanteile übernimmt – mit einer


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