Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 225

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

42. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits samt Anhängen, Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich und Schlussakte samt Erklärungen (109 und 205/NR sowie 6211/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 42. Punkt der Tagesordnung: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits samt Anhängen, Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich und Schlussakte samt Erklärungen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Schaufler übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits samt Anhängen, Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich und Schlussakte samt Erklärungen vortragen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränken kann.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

43. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend Fakultativprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (169 und 206/NR sowie 6212/BR der Beilagen)

44. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 7 lit. b der Konvention zur Beseiti


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