Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 224

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41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (32 und 156/NR sowie 6210/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 40 und 41 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Binnenschifffahrtsfondsgesetz und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte Ihnen zu Tagesordnungspunkt 40 den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend das Binnenschifffahrtsfondsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen inhaltlich in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte ferner zu Tagesordnungspunkt 41 den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, sodass ich mich auch hier auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend das Binnenschifffahrtsfondsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr.


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