Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 226

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gung jeder Form von Diskriminierung der Frau (170 und 207/NR sowie 6213/BR der Beilagen)

45. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel III des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau (171 und 208/NR sowie 6214/BR der Beilagen)

46. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend eine Änderung des Artikels 20 Absatz 1 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, angenommen auf der achten Sitzung der Vertragsstaaten am 22. Mai 1995 (172 und 209/NR sowie 6215/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 43 bis 46 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Fakultativprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 7 lit. b der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel III des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau sowie

eine Änderung des Artikels 20 Absatz 1 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, angenommen auf der achten Sitzung der Vertragsstaaten am 22. Mai 1995.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Johann Ledolter übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Johann Ledolter: Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Ich erstatte hiemit den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend Fakultativprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Da dieser Bericht schriftlich vorliegt und auch sehr umfangreich ist, darf ich mich auf den Antrag beschränken.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 44 erstatte ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 7 lit. b der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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