Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 228

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werden diesen Ratifizierungen sehr gerne zustimmen, weil es um den Grundrechtsschutz, den Schutz vor Diskriminierung der Frauen geht.

Wir sind davon überzeugt, dass es wichtig ist, Druck zu machen, dass in möglichst allen Staaten dieser Welt möglichst schnell Gleichheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern hergestellt und auch kontrolliert wird, damit wir dem Ziel einer humanen Gesellschaft entsprechen.

Zur Sensibilisierung der Gesellschaft zu Frauenthemen ist noch vieles verbesserungswürdig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden unseren Teil beitragen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

0.35

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr das Wort. (Bundesrat Grissemann: Bist du wohl auch dafür?)

0.35

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist international mittlerweile von 165 Staaten unterzeichnet worden. Erfreulich daran ist, dass dies am 6. Oktober in der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Konsens angenommen worden ist – was nicht selbstverständlich ist. Damit ist dieses Fakultativprotokoll das einzig verbindliche Menschenrechtsinstrument der Vereinten Nationen, das mit Konsens angenommen wurde, was eine breite politische Akzeptanz untermauert.

Mittlerweile ist es von 43 Staaten unterzeichnet worden, darunter von allen EU-Staaten mit Ausnahme von Großbritannien und Irland. Ratifiziert wurde es allerdings – das ist bedauerlich –, insgesamt erst von, ich glaube, elf Staaten. Darunter sind aber nur zwei europäische Staaten, nämlich Dänemark und Frankreich, die in dieser Hinsicht offensichtlich Vorreiter sein sollen.

Es gibt einige wichtige Dinge, die in diesem Fakultativprotokoll beschlossen worden und damit auch zu unterzeichnen sind. Einige Männer blicken sehr skeptisch, also muss man ihnen sagen, worum es da geht:

die Anerkennung der Zuständigkeit des Komitees für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zur Entgegennahme und Behandlung von Individualbeschwerden durch den Vertragsstaat;

ein Beschwerderecht – das ist ganz wesentlich – für Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen, die behaupten, Opfer einer Konventionsverletzung zu sein;

die Befugnis des Komitees, einen Vertragsstaat aufzufordern, einstweilige Maßnahmen zu treffen, um allfällige irreparable Schäden für die oder das Opfer angeblicher oder behaupteter Konventionsverletzungen zu vermeiden;

in Fällen schwerer oder systematischer Verletzungen der Konvention gibt es eine Durchführung eines Untersuchungsverfahrens, das mit Zustimmung des Vertragsstaates auch einen Besuch auf seinem Hoheitsgebiet mit einschließen kann; und

ein ganz wesentlicher Punkt ist auch das Verbot der Diskriminierung von Personen, die ein Beschwerdeverfahren beim Komitee eingeleitet haben.

Ich glaube, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt in der Frauenpolitik ist. Aber es wird sicherlich nicht der Letzte sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

0.38


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