Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 12

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Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Planen Sie den Ausbau der in einer Aktiengesellschaft vorgesehenen Kontrollmechanismen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich persönlich habe eigentlich eine relativ große und weitreichende Erfahrung als Aufsichtsrat in Aktiengesellschaften und weiß, dass die Kontrollmechanismen an sich gut eingerichtet sind und funktionieren, aber das hindert uns nicht, an einen weiteren Ausbau und an eine weitere Verschärfung der Kontrollmechanismen zu denken. Tatsache ist, dass sowohl ein Vorstand als auch ein Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters zu haften und zu handeln haben, und Tatsache ist, dass es in den Aktiengesellschaften auch einen pflichtgemäßen Wirtschaftsprüfer gibt.

Die Haftung der Wirtschaftsprüfer ist allerdings in einem Ausmaß beschränkt, das uns überprüfungswürdig zu sein scheint, nämlich prinzipiell in einem Ausmaß von 5 Millionen Schilling. Dies wäre im Hinblick auf die Bestimmung des § 275 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches zu überprüfen. Wir werden überlegen, diese Haftungshöchstsummen zu ändern und allenfalls auszubauen, weil uns das zu gering erscheint. Wir folgen damit einem deutschen Beispiel. Die Deutschen haben zum Beispiel die Haftungssummen für börsenotierende Aktiengesellschaften auf 8 Millionen D-Mark erhöht.

Darüber hinaus gibt es die Bestimmung des § 255 betreffend Aktiengesellschaften. Diese Bestimmung pönalisiert beziehungsweise stellt jenen unter Strafe, der als Aufsichtsrat oder als Vorstandsmitglied unausreichend berichtet. Dieser Tatbestand ist bisher totes Recht. Nicht geleugnet werden kann, dass die Berichte in vielen Fällen, insbesondere in krisenhaften Situationen, besser sein könnten. Auch diesen Tatbestand werden wir im Rahmen einer strafrechtlichen legistischen Überprüfung untersuchen.

Außerdem gibt es auch noch das Auskunfstrecht der Aktionäre in den Hauptversammlungen. Nachdem in Österreich zunehmend eine Kultur der Kleinaktionäre entsteht, ist es durchaus denkbar und wird von uns auch so überlegt, dieses Auskunftsrecht weiter auszubauen.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1112/M, an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Professor Albrecht Konecny um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1112/M-BR/00

Was hat Ihr Ressort seit dem Bekanntwerden des unglaublichen Spitzelskandals mit Polizei-akten, der im Buch von Josef Kleindienst behauptet wird, unternommen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Bundesrat! In Bezug auf diesen Sachverhalt wurde die Staatsanwaltschaft am 30. 9. 2000 beziehungsweise 1. 10. 2000 durch Zeitungsberichte informiert. Daraufhin ließ man das Buch beischaffen und hat beim Untersuchungsrichter den Antrag gestellt, Herrn Kleindienst zu vernehmen, und zwar auch deshalb, weil zwei Anzeigen, also zwei Sachverhaltsbekanntgaben in dieser Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft eingelangt sind.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Ist von der Staatsanwaltschaft eine Basis für eine Zusammenarbeit mit den Trägern der derzeit im Innenministerium laufenden Untersuchung bereits hergestellt worden?


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