Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 11

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1108/M-BR/00

Welche strafrechtlichen Konsequenzen gibt es aus dem Skandal um die Bank Burgenland?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte eingangs im Hinblick auf die jetzt von mir gehörten Debattenbeiträge Folgendes sagen: Sie sollen keinen Zweifel haben, dass diese Fragestunde von mir in höchstem Maße ernst genommen wird, und ich erachte es für eine Ehre, Ihnen Rede und Antwort stehen zu dürfen. Sie sollen nicht den Eindruck haben, dass ein Mitglied der Bundesregierung auch nur im Geringsten den Zweifel darüber entstehen lassen möchte, dass wir sehr gerne herkommen und unsere demokratiepolitische und staatsrechtliche Verpflichtung erfüllen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrter Herr Bundesrat! In dem so genannten Skandal, wie Sie es genannt haben, der die Bank Burgenland betrifft, hat es zwei Strafanzeigen gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Sinne auch Ermittlungen durchgeführt. Der Entwurf der Anklageschrift ist fertig, er ist vor einigen Tagen im Bundesministerium für Justiz eingelangt. Ich konnte ihn noch nicht selbst studieren, er wird aber geprüft. Ich kann, weil es sich letztlich um ein laufendes Verfahren handelt und das Verfahren noch nicht öffentlich ist, darüber noch nichts Konkreteres sagen.

Tatsache ist, dass es sich um so genannte Wirtschaftsdelikte handelt, insbesondere um den Verdacht der Veruntreuung, und dass der Vorstandsvorsitzende dieser Bank am 22. Juni 2000 in Untersuchungshaft genommen wurde.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Bundesminister! Wie beurteilen Sie die Frage der Anzeigepflicht des Landesfinanzreferenten im Sinne des § 84 StPO grundsätzlich?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Bundesrat! Landesfinanzreferent ist Herr Landeshauptmann Karl Stix, er ist zur Kontrolle der Wirtschaftsbeteiligungen berufen. Er ist Beamter im Sinne des § 74 des Strafgesetzbuches und muss dann, wenn ihm ein ausreichend konkreter Sachverhalt vorliegt, im Hinblick auf § 84 StPO jenen Behörden eine Sachverhaltsbekanntgabe erstatten, die zur Strafverfolgung berufen sind.

Nur dieser Sachverhalt, der ihm bekannt sein muss, muss ausreichend konkret sein. Über sein Ersuchen – ich bin mir nicht ganz sicher, wer das Ersuchen gestellt hat – wurde jedenfalls von der Finanzprokuratur geprüft, ob dieser Sachverhalt ausreichend konkretisiert war, um eine Anzeige erstatten zu müssen, und diese Frage wurde verneint. (Aha-Rufe bei der SPÖ.)

Präsident Johann Payer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gibt es Ihres Wissens nach Verzögerungen bei der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft an den Ermittlungen im Fall Bank Burgenland mit Deutschland in der Causa Hom-Rusch?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Bundesrat! Mir ist da nichts bekannt. Im Gegenteil! Ich wurde knapp vor der bevorstehenden Verhaftung des Herrn Hom-Rusch informiert, und diese ist auch durchgeführt worden. Also ein konkreter Sachverhalt, dass es da Verzögerungen oder Reibungsverluste gegeben hat, ist mir nicht bekannt.

Präsident Johann Payer: Herr Bundesrat Mag. John Gudenus, ich bitte um die Zusatzfrage.


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