Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 15

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Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Glauben Sie, dass die Verhaltensweise gewisser Richter wie etwa die des Herrn Maurer positiv zur Öffentlichkeitsarbeit beiträgt?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Meines Wissens nach sind die Interviews, die Herr Senatspräsident Mag. Maurer gegeben hat, korrekt, und alles, was korrekt ist, stärkt und bestärkt das Image der Justiz. Sie haben jetzt von dem Verhalten des Herr Mag. Maurer gesprochen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Johann Payer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1109/M, an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Frage lautet:

1109/M-BR/00

Welche Begleitmaßnahmen sollen bei Herabsetzung des Alters der Jugendlichen auf 18 Jahre gesetzt werden?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich gehe davon aus, dass Sie die Maßnahmen im strafrechtlichen Bereich meinen, und sage, dass wir unter Verzicht auf ein so genanntes Heranwachsendenstrafrecht im Einvernehmen mit den Klubs der beiden Regierungsparteien ganz massive und unserer Überzeugung nach auch sehr sinnvolle Anpassungsregelungen im Erwachsenenstrafrecht getroffen haben. So wurde etwa der Ausschluss der lebenslangen Freiheitsstrafe für junge Heranwachsende in das Gesetzeswerk aufgenommen. Das gilt für solche, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, für jene, die unter 21 Jahren sind.

Es gibt auch einen außerordentlich gewichtigen Milderungsgrund, an dessen Gestaltung wir noch legistisch arbeiten.

Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht, eine höhere Bestrafung dieser Altersgruppe zu erreichen, sondern Ziel ist es, eine Vergrößerung der Palette der Jugendrichter zu schaffen. Darauf haben wir auch schon positive Reaktionen bekommen, jedenfalls überall dort, wo wir das näher erklären durften. Die Presse berichtet darüber nicht immer ganz in jener Exaktheit, wie wir das vorhaben. Tatsache ist, dass nach unserer Absicht diese Altersgruppe, die jetzt von der Herabsetzung der Obergrenze des Jugendstrafrechtes betroffen ist, nicht strenger bestraft wird.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Sehen Sie an der Entwicklung der Kriminalität der Jugendlichen, dass das notwendig ist?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Kriminalität der Jugendlichen ist nach meinen Informationen derzeit leicht ansteigend. Die Statistik kann man aber erst dann auswerten, wenn die Erhebungen und die Zeiträume in vergleichbarem Ausmaß abgeschlossen sind. Aber es geht uns, wie gesagt, nicht um eine stärkere Bestrafung, sondern es geht uns ausschließlich darum, dass die Jugendrichter – die bisher über die Gruppe bis inklusive 19 Jahre verhandelt haben und die diese Verhandlungen weiter führen werden – eine bessere Möglichkeit haben sollen, auf die individuelle Situation der Jugendlichen einzugehen.


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