allem eines bemerken: Die vorliegenden Beschlüsse bis Punkt R 311, Pinzgauer Straße, waren ein abgeschlossener Bereich. Es sind drei Punkte als übergeordnete Straßennetz-Übernahmen angeführt: die B 317, die Friesacher Bundesstraße – sprich: Judenburg – Neumarkt oder Dürnstein –, die B 319, die Fürstenfelder Bundesstraße – dazu gehört Großwilfersdorf, darum habe ich Heiligenkreuz als Zwischenruf gemacht, weil das eine übergeordnete Bedeutung hat – und die B 320, die Ennstal Bundesstraße, die im Zehn-Jahres-Programm im Übrigen im Jahr 2009 als Erinnerungsposten vorkommt und in den laufenden Abwicklungen – ich komme zum Ennstal auch noch – gar nicht vorgesehen war.
Sie werden allein an der Chronologie dieser Reihenfolge, die Beschlüsse, das zu übernehmen, ... (Bundesrat Meier: Die erlebe ich nicht mehr!) – Was erleben Sie nicht mehr? Die Ennstal Bundesstraße? – Wenn wir so vorgehen wie Ressel nicht. Dann bin ich leider Gottes, Herr Bundesrat, bei Ihnen – aber auf das komme ich noch zu sprechen. (Bundesrat Meier: Schon 25 Jahre!) – Nicht 25 Jahre Michael Schmid, da gibt es Generationen. – Über die Geschichte der 25 Jahre rede ich nicht, ich werde darüber reden, wie wir jetzt weiter vorgehen; das ist eine Frage, auf die ich noch zu sprechen komme.
Was haben Sie hier gemacht? – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein brutaler Kampf mit dem Finanzressort, minus 15 Prozent aus dem Vorjahr aufzuholen und die Programmeinheiten und vielleicht andere Notwendigkeiten unterzubringen. Es war ein brutaler Kampf mit dem Finanzministerium. Daher bin ich etwas sensibel, wenn quasi in den Raum gestellt wird, es sei nichts passiert.
Wir haben für die nächsten Jahre zusätzlich bundesweit – auf Bundesebene! – 2,1 Milliarden Schilling zu den Budgetansätzen, wie sie im Vorjahr dazugekommen sind. Wir werden mit den einzelnen – mit Joachim Ressel habe ich darüber schon gesprochen – Finanzreferenten auch darüber zu diskutieren haben, wie weit die 750 Millionen Katastrophenfonds von der Zweckbindung befreit werden können, weil in dem einen oder anderen Bundesland nicht unbedingt eine Lawine abgeht. Dort, wo es der Zweck erfordert, dass Katastrophenschutz gewährt werden muss – ja, aber nach unseren Berechnungen und Einschätzungen sind etwa 200, 300 Millionen tatsächliche Zweckbindungen, in Katastrophenjahren vielleicht etwas mehr. Die Mittel für die Weiz-Klamm kommen auch aus dem Katastrophenfonds. Dort ist die Katastrophe, dass es ein geschützter Landschaftsteil ist und man die Straße nicht erweitern kann. Im Grunde genommen ist es ein Straßenprojekt und kein Katastrophenprojekt. (Bundesrat Freiberger: Es ist eine Katastrophe, wenn man durchfährt!) – Das ist jetzt ohnehin im Laufen, aber das sind Mittel aus dem Katastrophenfonds.
Das heißt, wir haben für das laufende Programm in dieser ersten Phase, wie gesagt, 2,1 Milliarden und all jene Mittel, die die B 317, B 319, B 320 und sonstige im Bundesstraßenbudget in Anspruch genommen haben, über den ASFINAG-Bereich hereinbekommen.
Es war, wie gesagt, eine schwierige Situation. Ich konnte den Finanzminister davon überzeugen, dass ich Infrastrukturminister und nicht Masseverwalter sein will, der sich zurzeit mit etwa 27 Millionen Schilling Zinsen am Tag herumschlägt und vielleicht noch darüber diskutieren muss, woher er die 27 Millionen bekommt. – Das einmal als Darstellung, was im Hintergrund – ich habe das öffentlich auch schon mehrfach dargestellt – in den letzten Wochen – das ist keine langfristig bekannte Sache – zu Stande gekommen ist.
Zweite Frage: Weshalb wurde der Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung ... betreffend Semmering-Basistunnel nicht umgesetzt? Warum haben Sie ... es stillschweigend zugelassen, dass Niederösterreich den Naturschutzbescheid für ein weiteres halbes Jahr nicht erlässt?
Das ist nicht stillschweigend hingenommen worden, es wurde von der HL-AG – nicht von mir, sondern der Betreiber des Tunnels ist die HL-AG – ein Devolutionsantrag eingebracht. Es wurde eine Nachfrist bis etwa Mitte November gesetzt. Es besteht der Verdacht, dass Niederösterreich noch einmal um eine weitere Nachfrist ansuchen wird – das betrifft aber das alte, damalige Ansuchen nach dem alten Naturschutzgesetz, das in der Zwischenzeit zweimal novelliert worden ist.
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