Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 123

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Die HL-AG hat natürlich sehr wohl gemeinsamen Sinnes den Rechtsweg beschritten. Den Rechtsweg zu beschreiten, ist bei Gesetzen, die Niederösterreich macht, nicht immer sehr einfach, das gestehe ich, aber wir müssen uns daran halten – ich habe es am Anfang schon gesagt.

Dritte Frage: Wie ist die Haltung der Bundesregierung nach der Ablehnung Ihres Antrages zur Beeinspruchung ...?

Es war dies der Antrag des Herrn Bundeskanzlers; ich habe es zuerst beantragt. Die Haltung meinerseits – das war am 8. August und nicht am 7. – habe ich öffentlich und im Nachhinein auch vielfach kritisiert kundgetan. Ich habe gesagt: Wenn Österreich mit seiner Legistik so umgeht, dann sind wir eine Bananen-Republik. – Das war der Ausspruch meinerseits. Es gab eine große Empörung daran. (Bundesrat Freiberger: Ich wollte sie nur heute noch einmal hören!) – Die Bananen-Republik, okay. Ich sage es immer wieder, aber darf jetzt weiter fortsetzen.

Ich bitte, mir nachzusehen, dass ich Gesetze, die hier im Haus beschlossen werden – seien sie im Verwaltungsrecht, im Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung und so weiter –, einzuhalten habe.

Jetzt möchte ich schon auf eines hinweisen: Ich verwehre mich gegen den Begriff Zickzackkurs. Ich verwehre mich dagegen, dass ich jemals ein laufendes Bauvorhaben gestoppt habe, und halte mit Nachdruck fest: Als ich in die Bundesregierung eingetreten bin, habe ich ein von Bundesminister Einem gestopptes Bauvorhaben Semmeringtunnel übernommen. Es gab bereits seit einem Dreivierteljahr keine Bautätigkeit dort!

 Ich habe dann, nachdem die HL-AG die Vorstellung gehabt hat, den Vollausbau auf steirischer Seite zu beginnen, Herrn Professor Barfuss – bitte schön, mit weichem B, er legt Wert darauf – beauftragt, zu überprüfen, wie hoch das Risiko einer Durchführung beziehungsweise wie hoch das Verhinderungspotenzial des Landes Niederösterreich ist. Das war zu einem Zeitpunkt, als die Bescheiderlassungsfrist noch gelaufen ist, die mit Juni dieses Jahres vom Verwaltungsgerichtshof festgelegt war.

Barfuss hat dann festgestellt, dass Niederösterreich durch verschiedene gesetzliche Tricksereien – nennen wir es einmal so – das Ganze noch jahrelang verhindert hat. Ich habe damals noch gesagt: Das Risiko, dass ich nicht weiß, ob ich die Möglichkeit habe, auf der anderen Seite herauszukommen, ist mir zu hoch. – Aber ich habe nichts gestoppt, sondern ich habe ein Bauvorhaben im Vollausbau auf steirischer Seite nicht beauftragt. Ich weise auf Ihre Anfrage hin, in der Sie mich fragen, wie weit ich weitere Millionen ohne Sicherheit ausgeben will. – Ich habe mich aber immer zu diesem Projekt bekannt, ich habe nie einen Zickzackkurs gemacht, es gibt keine einzige Aussage von mir und schon gar nicht als Verkehrsminister, in der ich mich von dem Projekt distanziert habe – ganz im Gegenteil, ich habe auch öffentlich darauf hingewiesen, dass ich vielmehr durch meinen erhöhten Wissensstand die Notwendigkeit dieses Projektes behaupte.

Dann sind aber drei Dinge eingetreten. Niederösterreich hat einmal den Bescheid nicht erlassen – das war im Juni mit der Nachfrist. Zweiter Punkt: Niederösterreich hat sehr wohl nach dem alten Naturschutzgesetz in kürzester Zeit den Scheiteltunnel in derselben Rechtslage genehmigt. Dritter Punkt – das ist das spannende –: Niederösterreich hat ein neues Naturschutzgesetz erlassen.

Wenn ich jetzt etwas sage, wird sich vielleicht der eine oder andere wundern: Ich wollte dieses Naturschutzgesetz selbstverständlich vor den Verfassungsgerichtshof bringen, weil es auch in seiner Legalität, in seiner Verfassungskonformität einfach – sagen wir es so – das Kurioseste ist, was jemals ein Landtag in Österreich beschlossen hat. Ich glaube, im Internet ist das Barfuss-Gutachten über das Gesetz abrufbar, er drückt sich nicht so direkt aus, sagt aber indirekt genau dasselbe:

Die Verhinderung der Verfassungsprüfung durch das Einstimmigkeitsprinzip in der Regierung ist bekannt. Kollege Bundesminister Strasser, der selbst am Naturschutzgesetz – das ist auch


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