Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 29

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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3

Präsident Johann Payer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, schlage ich vor, die Tagesordnung um die "Wahl von zwei Ordnern für den Rest des zweiten Halbjahres 2000" zu ergänzen und diesen Tagesordnungspunkt als letzten der vorgesehenen Tagesordnung, somit als Punkt 25, zu behandeln.

Die Wahl von zwei Ordnern ist aufgrund des durch die Steiermärkische Landtagswahl bedingten Ausscheidens beziehungsweise die Wiederwahl der bisher gewählten Ordner erforderlich geworden.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die sich für die Ergänzung der Tagesordnung in der von mir vorgeschlagenen Weise aussprechen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit, das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Die Wahl von zwei Ordnern wird somit den 25. Punkt der Tagesordnung bilden.

Ankündigung einer Erklärung durch Bundesministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner zu aktuellen Fragen der Außenpolitik

Präsident Johann Payer: Weiters gebe ich bekannt, dass die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner gemäß § 38 Abs. 3 Geschäftsordnung des Bundesrates um 15 Uhr eine Erklärung zu aktuellen Fragen der Außenpolitik abgeben wird.

Ich werde daher zu diesem Zeitpunkt die Verhandlungen zur Tagesordnung zur Abgabe der Erklärung der Frau Bundesministerin unterbrechen.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Johann Payer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich noch bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Professor Konecny und GenossInnen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Michael Schmid betreffend Handlungsunfähigkeit seines Ressorts vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

  1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über den Umweltsenat (USG 2000) erlassen wird (280 und 333/NR sowie 6223/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über den Umweltsenat (USG 2000) erlassen wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Georg Keuschnigg übernommen. Ich bitte um den Bericht.


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