Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 28

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Einlauf und Zuweisungen

Präsident Johann Payer: Eingelangt ist ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl und Ernennung von Mag. Herbert Haupt zum Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Ich ersuche die Schriftführerin um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Hedda Kainz: "Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 24. Oktober 2000, Zl. 300.000/6-BEV/2000, über meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl vom Amt entbunden hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz Herrn Mag. Herbert Haupt zum Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ernannt."

Präsident Johann Payer: Dient zur Kenntnis.

Eingelangt ist ferner ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretung.

Ich ersuche die Schriftführerin um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Hedda Kainz: "Der Herr Bundespräsident hat am 3. November 2000, Zl. 300.100/58-BEV/2000, folgende Entschließung gefasst:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung der Bundesministern für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner am 6. und 7. November den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und am 8. und 9. November 2000 den Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner mit der Vertretung."

Präsident Johann Payer: Dient ebenfalls zur Kenntnis.

Eingelangt sind weiters zwei Anfragebeantwortungen, 1599/AB und 1600/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt ist auch ein Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen.

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegt dieser Beschluss nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die bereits früher eingelangten und zugewiesenen Berichte abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte hierüber erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen sowie die Wahl von zwei Ordnern für den Rest des zweiten Halbjahres 2000 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Johann Payer: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 8 bis 14, 16 bis 19 sowie 20 bis 24 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.


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