Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 27

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Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir planen mehrere Dinge. Ein Punkt ist auch in den Budgetbegleitgesetzen enthalten, nämlich die Einführung einer Anspruchsverzinsung auf Rückstände, aber auch auf Guthaben. Das heißt, wer etwas schuldig ist, soll einen entsprechenden Zinssatz zahlen, wie es auch im Wirtschaftsverkehr üblich ist. Wer ein Guthaben hat, soll es auch verzinst bekommen. Das ist ein wesentlicher Punkt, bei dem wir hoffen, dass die systematische Verzögerung verhindert werden kann. Es gibt Spitzenverschiebungen von in etwa 800 Tagen. Das heißt, es werden Steuern, die für ein Jahr geleistet werden müssen, 800 Tage später gezahlt. Das kommt vor allem im Großkonzernbereich vor, in dem man die Vorauszahlungen herabgesetzt hat und sich dann über eine riesige Nachzahlung besonders lange danach einen sehr deutlichen Zinsvorteil herausgeholt hat.

Im organisatorischen Bereich planen wir, den damit befassten Mitarbeiterstand deutlich aufzustocken. Es soll die Einhebungstätigkeit nicht mehr ausschließlich von den bisherigen Vollstreckern, sondern auch von Außendienstmitarbeitern der Finanzverwaltung durchgeführt werden. Schließlich versuchen wir, was den Gesamtablauf der Einbringungstätigkeit der Finanzämter betrifft, nach den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, die von mir eingesetzt worden ist, nun das so umzustrukturieren, dass das Entstehen von Rückständen, insbesondere aus Selbstbemessungsabgaben wie eben Umsatzsteuer, wie Lohnsteuer, über einen EDV-Mechanismus wesentlich effizienter in den Griff bekommen werden kann, sprich unterbunden werden kann, als das bisher der Fall war.

Präsident Johann Payer: Herr Bundesrat Herbert Thumpser, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage betrifft die Organisation der Einbringung der Abgabenrückstände. Sehen Sie die Reduzierung des Personalstandes einiger Finanzämter auf zwei Mitarbeiter, wie beispielsweise im Bezirk Lilienfeld, wie es Ihr Staatssekretär in der Öffentlichkeit schon gesagt hat, als zielführende Maßnahme, um die Abgabenrückstände entsprechend einzubringen?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich glaube, das eine muss man vom anderen trennen. Wir verfolgen eine Grundsatzlinie, die heißt, wir vervielfachen die Zahl der Mitarbeiter in diesem Bereich, um sozusagen auch von der Zahl der Mitarbeiter das Problem der Einhebung, der Einbringung besser in den Griff zu bekommen. Nicht mehr nur Vollstrecker, sondern auch Außendienstmitarbeiter werden zuständig sein.

Ich denke, dass man darüber hinaus natürlich auch eines sehen muss: Wir haben – sowohl Exekutive als auch Legislative – einen Kreislauf ins Leben gerufen, der heißt, wir beschließen immer mehr Gesetze, und die Mitarbeiter, die Sie angesprochen haben, müssen diese Gesetze vollziehen. Wir haben gleichzeitig seit vielen Jahren in Österreich eine Bewegung, die heißt, man besetzt in keinem Bereich, in dem es zu Abgängen kommt, nach oder nur ganz selten nach, und dadurch kommt es zu diesen Ausprägungen: dass es nämlich nur zwei Mitarbeiter für ein Finanzamt gibt.

Ich denke, das ist Auftrag für uns – das haben wir zusammen mit der Personalvertretung, mit einem außenstehenden Berater, von McKinsey, auch eingerichtet –, eine grundlegendere Reform der Finanzverwaltung anzugehen, mit der Zielsetzung, möglichst effizient, möglichst effektiv die entsprechenden Aufgaben, nämlich den Vollzug der Steuergesetze, sicherzustellen. Ich denke, dass wir diesen Reformbedarf mit den Mitarbeitern in großer Transparenz im Wege der Kommunikation und Information sehr gut bewältigen können.

Präsident Johann Payer: Danke, Herr Bundesminister.

Die Fragestunde ist beendet.


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