Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 120

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So selbstverständlich es also ist, dass sich kein Anwalt selbst an einer rechtswidrigen Beschaffung von Aktenteilen, Urkunden und anderen Beweisstücken beteiligen oder dass er sie sich sozusagen bestellen darf, ist ebenso klar und eindeutig, dass er berechtigt und im aufrechten Vollmachtsverhältnis sogar dazu verpflichtet ist, Beweismittel, die ihm sein Klient übergeben hat, im Prozess vorzulegen – dies auch dann, wenn sie der Mandant oder ein Dritter rechtswidrig erlangt haben sollte.

Unbestritten ist auch, dass selbst das Gericht ein solches Beweismittel, wenn es ungeachtet seiner fragwürdigen Provenienz zur Sachaufklärung beiträgt, seiner Entscheidung selbstverständlich zu Grunde zu legen hat.

Somit erweisen sich Ihre Vorwürfe gegen den Justizminister als heiße Luft, und Sie werden das eigentliche Ziel, das hinter Ihrer dringlichen Anfrage steht, nämlich einen Keil in diese Bundesregierung zu treiben und insbesondere Bundesminister Dr. Böhmdorfer aus der Bundesregierung herauszubrechen, klar verfehlen.

Ich möchte aber abschließend die Gelegenheit nützen, um mich auch in diesem Hause namens meiner Fraktion von Herrn Bundesminister Schmid zu verabschieden. Wir werden ihn tatsächlich vermissen, und ich möchte ihm für sein weiteres berufliches Wirken von Herzen alles Gute wünschen! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrätin Kainz: Wieso? – Er ist ja noch gar nicht zurückgetreten!)

17.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile ihm das Wort.

17.10

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Kollegen Himmer, der, so glaube ich, gerade den Saal verlassen hat: Ich hoffe wirklich inständig, dass Al Gore nicht seine Auslieferung verlangt, nachdem er ihm einen Vollrausch attestiert hat. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny. )

Ich finde es auch ein bisschen stark, dass er als Mitglied der drittstärksten Partei einer 33 Prozent-Partei Nabelschau verordnen will und außerdem Arroganz attestiert. Da fällt mir nur ein Sprichwort ein: Ein jeder kehr’ vor seiner Tür. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber nun zum Thema. Die Arbeit geht weiter, auch ohne Minister. – Das ist kein Zitat von uns, sondern ein Zitat aus der Presse. Ich möchte nur kurz ein paar rechtliche Fragen beleuchten, die sich in diesem Zusammenhang aufdrängen. Eine Frage ist: Wie geht die Arbeit auch ohne Minister in einem Ministerium weiter? – Wir haben schon gehört, eine Vertretung ist nur bei Auslandsaufenthalten möglich. Eine weitere Frage ist zum Beispiel: Wer unterfertigt in dieser Zeit Anfragebeantwortungen, deren Beantwortungsfrist abgelaufen ist? – Ich füge gleich hinzu, da ich weder ein Spitzel bin noch einer werden möchte, dass ich hier selbstverständlich grundsätzliche Fragen in den Raum stelle, weil mir die Beantwortung aus dem Ministerium diesbezüglich noch nicht erteilt wurde.

Es ist festzuhalten, dass eine Kabinettsunterschrift kein Ersatz für die Ministerunterschrift ist. Wenn das Kabinett sagt, die Arbeit geht auch ohne Minister weiter, so ist das nicht möglich. Der Minister als monokratische Behörde kann nicht wirklich durch sein Kabinett vertreten werden. Als Oberstes Organ kann er rechtlich formell auch nicht durch sein Kabinett ersetzt werden. Das Kabinett kann auch nicht als Behörde nach außen vertreten. Und jemand, der Abläufe in Ministerbüros kennt, weiß, dass in Wirklichkeit, wenn mit einem Minister ... (Bundesrat Schöls: Sie haben auch nur eine kurze Erfahrung!)  – So kurz war die Erfahrung nicht. Wenn Sie zehn Jahre als "kurz" bezeichnen, dann ist das okay, gut. (Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Schöls. )

Das sollten Sie vielleicht in meiner Biographie nachlesen. Ich durfte bei mehreren Finanzministern dienen und bin gerne dazu bereit, mich mit Ihnen über die Frage zu unterhalten, warum Staribacher tatsächlich gegangen ist. Darüber können wir wirklich gerne einmal reden.


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