Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 123

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Ich sage noch einmal, dass es mich doch alle Mal belustigt oder mich ein Schmunzeln kostet, wenn diejenigen, die die Gesetze beschlossen haben, dann demjenigen Fragen stellen, der unter Umständen gemäß dieser gesetzlichen Vorschriften einen Vorteil hat. Aber eines sage ich Ihnen gleich: Ich hätte – da bin ich vielleicht einer der wenigen hier in diesem Haus – in den letzten zehn Jahren als Architekt, Zivilingenieur oder Sachverständiger bei dem zeitlichen Einsatz, den ich hier eingebracht habe, alle Mal besser und mehr verdient. Aber ich habe es gern gemacht, und ich bin dankbar für diese politische Tätigkeit, die ich ausüben durfte – damit da kein Zweifel aufkommt. Ich stelle mich nicht als Märtyrer hin, ich lasse mich jedoch auch nicht als Schuft hinstellen.

Nun zu Ihrer Frage. Ich habe auf Grund der Anspannungstheorie, Herr Professor, wenn Ihnen das etwas sagt – Anspannungstheorie bedeutet: Wenn man unterhaltspflichtig ist, und der Staat hat sich sehr wohl etwas dabei überlegt, wenn eine Frau unterhaltsberechtigt ist und unterhaltspflichtige Kinder da sind, ist der Mann dazu verpflichtet, das Seine dazu zu leisten –, auf Grund dieser Vorschrift bereits als Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung für das alte System – auch bei Berufsverbot – ohne andere Versicherung votiert. Wie es auf Bundesseite ausschaut – ich lasse mich da überraschen –, darüber kann ich Ihnen jene Auskünfte, die Sie von mir haben wollen, leider Gottes nicht geben. Wie gesagt: Ich habe diese Beschlüsse nicht gefasst. Im Übrigen beschäftige ich mich jetzt in erster Linie damit, was ich beruflich weiter bringen und weiter leisten werde. Da bin ich zuversichtlich, dass mir das gelingen wird. – So weit zu dieser Frage, zu der ich damit zumindest für denjenigen, der das verstehen will, sicherlich – wie schon immer und seit Jahren – Auskunft gegeben habe.

Zweiter Punkt. Ich wurde gefragt: Wie schaut es mit nicht unterfertigten Akten aus? – Herr Magister! Ich sage noch einmal – ich bitte das zum dritten oder vierten Mal zu protokollieren –: Ich bin in Amt und Würden und bearbeite die Dinge, wie sie zu bearbeiten sind. Daher gibt es keine unerledigten Akten. Ich habe heute wieder eine Fülle von Anfragen unterschrieben – selbst unterschrieben, damit kein Missverständnis aufkommt! Glauben Sie mir: Ich lese sie auch sehr genau, sie interessieren mich. Da Sie lange im Ministerium waren, wissen Sie, dass die Antworten schlussendlich von der Sektion kommen. Ich lese die Akte sehr genau. Ich formuliere sie auch teilweise um, überprüfe sie, korrigiere und unterschreibe sie, wenn sie fertig sind. Ich habe damit allerdings – zugegeben – nicht mehr um halb sechs in der Früh begonnen, sondern vielleicht etwas später, weil ich nebenbei den neuen Verkehrslandesrat in der Steiermark sehr ausführlich in die politischen Maßnahmen, die ich für unser Bundesland hier eingeleitet habe, eingearbeitet beziehungsweise ihn darüber informiert habe.

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass irgendwelche Staatsakte nicht bearbeitet oder falsch bearbeitet worden sind. Ich habe – ich wiederhole das – richtig gestellt, dass ich die Vorstellung, den einen oder anderen Tag Urlaub zu machen, sofort zurückgezogen habe, als man mir gesagt hat, dass es keine Vertretungsregelung gibt. Es hat daher auch nie einen Urlaub gegeben.

Es ist immer wieder die Frage oder der Vorwurf gekommen, was nun mit der elektronischen Bemautung passiert. Es wird, wenn Sie das Budget, die Budgetbegleitgesetze studiert haben, Ihnen aufgefallen sein, dass hier eine Gesetzesänderung vorliegt. Sie ist im Haus zu beschließen. An dem Tag, an dem das neue Gesetz in Kraft tritt, wird die elektronische Bemautung kundgemacht. Es wird die Interessentensuche, wie sie in den europäischen Normen vorgeschrieben ist, eingeleitet. Es sind diesbezüglich alle Vorbereitungen getroffen. Wir haben am 8. August die Entscheidung im Ministerrat für ein rein elektronisches System gefällt. Wir haben uns drei Monate Zeit gegeben, um eben diesen technischen Dialog durchzuführen. Diese Dreimonatsfrist haben wir dann auf zwei Monate verkürzt und sind dann eben zu dem Beschluss gekommen, die rein elektronische Bemautung durchzuführen.

Zur Brennermaut: Auch dazu ist bereits von mir vor etwa 14 Tagen der Brief nach Brüssel geschickt worden. Die Bitte um einen Termin bei Frau Kommissarin de Palacio, die zwar nicht die neue Höhe der Maut festlegt, die aber unter Umständen als Vertreterin der Kommission Klage erheben kann, ist aufrecht. Unsere Vorschläge, meine Vorschläge – sie sind in dem Fall wirklich konkret von mir – sind bekannt, und ich erwarte eine Antwort aus Brüssel.


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