Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 53

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

12.03

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens bauen wir Zuweisungsrückstände ab; zweitens vereinfachen wir die Verwaltung massiv; drittens geben wir den zukünftigen Zivildienern mehr Sicherheit und mehr Autonomie; viertens bekommen alle Trägerorganisationen mehr Autonomie und werden zum ersten Mal in der Geschichte des Zivildienstes im Jahr 2001 alle personellen Wünsche der Organisationen erfüllbar sein; und fünftens regeln wir die Finanzierung des Auslandsdienstes durch die Schaffung eines Vereines neu.

Um mit einem Missverständnis aufzuräumen: Noch nie hat der Auslandszivildienst so viel Geld zur Verfügung gehabt wie im Jahr 2000, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Bieringer: Hört! Hört!) Es ist nur eigenartig und seltsam – das müssen wir uns im Detail anschauen –, dass zwar das Ministerium und der Bund noch nie so viel Geld zur Verfügung gestellt haben, dass aber die Zivildiener im Ausland klagen, dass sie das Geld nicht rechtzeitig oder zum Teil nicht im entsprechenden Ausmaß bekommen. Wie Sie wissen, gibt es dazwischen selbständige Vereine, wie es durch die vorigen zivildienstgesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, und irgendwo zwischen der Auszahlungsstelle des Ministeriums und dem Konto des Auslandszivildieners muss irgendetwas stecken, dass es zu Verzögerungen kommt, und dem wollen wir nachgehen.

Insgesamt erleichtern wir die Durchführung des Zivildienstes wesentlich, und wir sparen zusätzlich Geld und Personal. Ich glaube, diese Novelle entspricht den Anforderungen dieses Regierungsprogramms voll und zeigt, dass Effizienz, Kostenbewusstsein, sparsamer Personaleinsatz und höchste Qualität für die Kunden, die Zivildiener und die Zivildienstorganisationen auf ein Blatt Papier zu bringen sind.

In diesem Sinne danke ich den Beamtinnen und Beamten unter Führung von Sektionschef Prugger, die sehr viel Arbeit hatten, diese Novelle gemeinsam mit den Ländern, den Organisationen und auch den Zivildienervertretungen zu erarbeiten, herzlich! Ich möchte auch Mathias Vogl in meinem Kabinett herzlich für die Arbeit danken. Schließlich möchte ich ganz besonders den Abgeordneten und den Vertretern des Bundesrates herzlich danken, die dieser Novelle ihre Zustimmung geben! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesbetreuungsgesetz geändert werden (302/A und 378 und Zu 378/NR sowie 6249 und 6261/BR der Beilagen)


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