Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 54

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesbetreuungsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Grasberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Walter Grasberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Auch der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesbetreuungsgesetz geändert werden, liegt allen Damen und Herren des Hohen Hauses in schriftlicher Form vor.

Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für diesen Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Boden. – Bitte.

12.07

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schöls! Obwohl ich auch aus dem Waldviertel komme, möchte ich trotzdem nicht im gleichen Fahrwasser fahren und über all die abgehandelten Gesetze nochmals eine Debatte abführen. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. )

Ich möchte mich auf das Fremdengesetz beschränken. Wie wir aus dem Bericht wissen, ist diese Gesetzesänderung aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes notwendig, weil die Festlegung der Altersgrenze bei 14 Jahren als sachfremd bezeichnet wurde.

Für mich ist es unverständlich, warum man die Altersgrenze für den Nachzug von minderjährigen Kindern von 14 nunmehr auf 15 Jahre erhöht. Der Verfassungsgerichtshof hat keine Altersgrenze vorgesehen. Die Argumente der Regierungsparteien, dass die Gründung eines eigenen Hausstandes und die Erwerbstätigkeit im Vordergrund stünden, kann aber auch nicht ausschlaggebend sein. Wenn man eine Studie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur etwas näher betrachtet, dann kann man aus der schriftlichen Befragung von zirka 300 eingebürgerten Jugendlichen folgende zwei Aspekte herauslesen:

Erstens: 14 Prozent der Jugendlichen, die eingebürgert sind, sind unter 16 Jahren, 67 Prozent sind zwischen 16 und 19 Jahren, und 19 Prozent sind über 19 Jahre. Zweitens: 92 Prozent leben bei ihren Eltern, 7 Prozent sind verheiratet und leben bei ihren Partnern, und weniger als 5 Prozent leben in einem eigenen Haushalt.

Diese Studie beweist, dass die Altersgrenze durch das Wort "Jugendliche" zu ersetzen wäre, um auf jeden Fall Härtefälle zu vermeiden. Wir Sozialdemokraten werden dieser Gesetzesänderung aus diesem Grund keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

12.10

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Die Änderung des Fremdengesetzes und des Bun


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