Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 56

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Im Regierungsprogramm findet sich das Primat: Integration von Neuzuzug. – Das ist meiner Meinung nach in Ordnung. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Beispiel hinweisen: Es gibt bei uns zahlreiche Familienmitglieder von Leuten, die schon seit Jahren in Österreich mit einem ordentlichen Arbeitszeugnis arbeiten, die aber nur eine Aufenthaltsbewilligung haben. Ich glaube, dafür wäre im Tourismus ein großes Potenzial vorhanden, was aber auch von Fall zu Fall verschieden ist.

Man muss sagen, dass für Saisonspitzen und außergewöhnliche Aktivitäten das Modell des Saisoniers sehr geeignet ist. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Feuerwehraktion. Herr Bundesminister! Sie wissen ganz genau, im Tourismus gibt es Spitzenzeiten. Momentan haben wir keinen Schnee, dann haben wir aber wieder einmal sehr viel Schnee, und dann braucht man schnell und unbürokratisch Mitarbeiter. Da nützt es nichts, wenn man einem Wirt oder einer Wirtin sagt, dass man das Gesetz vielleicht im Februar ändern und im März dann etwas Neues kommen wird. Das muss man sofort machen!

Ich meine, diesbezüglich gibt es noch Möglichkeiten. Da und dort muss es etwas schneller gehen. Ansonsten bin ich mit der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Minister Bartenstein sehr zufrieden. Es ist sehr gut, dass das Saisonier-Modell in verschiedenen Tranchen abgewickelt wird, denn es ist vorteilhaft, dass nicht alle im November vergeben werden und wir im Dezember dann nichts mehr haben.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass ich diesem neuen Beirat wünsche, dass er einen gewissen humanitären Entscheidungsspielraum hat, denn es geht in diesem Zusammenhang immer um Schicksale von Familien und Menschen, und ich glaube, dass wir das in den Vordergrund stellen sollten. Vergessen sollten wir dabei aber auch nicht, dass Menschen aus einigen dieser Länder, die ich genannt habe, aus denen die Leute kommen, um für uns niedrigere Dienste zu verrichten, in Zeiten der EU-Osterweiterung vielleicht auch einmal unsere Gäste sein werden. Dann werden sie uns sehr willkommen sein, und das sollte man auch jetzt schon bedenken!

Wir sollten diesem Gesetz zustimmen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Buchinger. – Bitte.

12.18

Bundesrat Ludwig Buchinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Fremdengesetz umfasst zwei Änderungen.

Eine Änderung ist durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden, der die Bestimmung aufhob, die den Familiennachzug von vor dem 1. Jänner 1998 niedergelassenen Drittstaatenangehörigen auf Kinder bis 14 Jahre beschränkte. – In der Novelle wird das jetzt folgendermaßen geregelt: § 21 Abs. 3 lautet neu: "Der Familiennachzug Drittstaatsangehöriger, die sich vor dem 1. Jänner 1998 auf Dauer niedergelassen haben, ist auf die Ehegatten und die Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres beschränkt."

Die zweite Änderung betrifft die Zusammenlegung von Asyl- und Integrationsbeirat. Beide Beiräte bestanden bisher aus 14 Mitgliedern, wobei sechs von so genannten NGOs entsandt wurden. Diese Beiräte sind beratende Gremien, beide sprechen Empfehlungen aus, haben aber keine exekutive Funktion. – In der Novelle ist jetzt vorgesehen, dass die bisherigen zwei Beiräte durch den Beirat für Asyl- und Migrationsfragen ersetzt werden. Dieser besteht aus 22 Mitgliedern, die ihre Funktion ehrenamtlich ausüben. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre. Diese Gesetzesänderung hat das Ziel, die Verwaltung zu vereinfachen, Überschneidungen zu verhindern und damit Kosten zu sparen.

Ich glaube, dass die Zusammenlegung ein Schritt in die richtige Richtung ist, weil Asyl und Integration verwandte Materien sind und man jetzt in der Lage ist, dieses Problem ganzheitlich zu sehen, und damit leichter zur Lösung vieler Probleme beitragen kann. Meine Fraktion wird


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