Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 65

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sollen, und dafür auch mehr Geld zur Verfügung steht. Das grenzt für mich deshalb an ein Wunder, weil in den letzten Wochen und Monaten ausschließlich Maßnahmen diskutiert und beschlossen wurden, die meiner Meinung nach das Gegenteil bewirken, welche nämlich die Weiterentwicklung von Kindern oder Jugendlichen eher hemmen als fördern.

Ein Kollege von der ÖVP hat in der Nationalratsdebatte einen Satz gesagt, der dreimal zu unterstreichen ist, nämlich: Die Jugend ist unser Kapital für die Zukunft, und die Jugend ist es wert, dass wir uns voll und ganz für sie einsetzen und dass wir in sie investieren. – Ich möchte nur kurz fragen, wenn man sich diesen Satz auf der Zunge zergehen lässt, was dieser Satz im Bildungsbereich wert ist, wenn man zum Beispiel bedenkt, was die Einführung von Studiengebühren bewirkt. Oder: Was bewirkt der Wegfall von Fördermaßnahmen an den Pflichtschulen beziehungsweise die Schlechterstellung der Lehrlinge im Bereich der Probelehre? – Ich meine, all das bewirkt genau das Gegenteil! So wird nicht sinnvoll in die Jugend investiert!

Gäbe es die Bundes-Jugendvertretung schon jetzt – Kollege Ager hat das auch ausgeführt – und hätte die Bundes-Jugendvertretung zu diesen Maßnahmen im Bildungsbereich Stellung genommen, dann würde es mich interessieren, wie die Bundesregierung darauf reagiert hätte, dass die eine oder andere Maßnahme nicht den Vorstellungen der Bundes-Jugendvertretung entsprochen hätte.

Es freut mich aber umso mehr, dass zumindest in diesen beiden Vorlagen Weiterentwicklungen aufgezeigt werden. Ich erachte es für richtig, dass es eine Bundes-Jugendvertretung gibt. Zweitens muss aber die Frage gestellt werden, wie mit dieser Bundes-Jugendvertretung umgegangen wird. Im Hinblick darauf ist es zu begrüßen, dass durch diese Maßnahme die Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene sichergestellt wird. Weiters ist zu begrüßen, dass die Bundes-Jugendvertretung den Stellenwert einer Interessenvertretung erhält und mit den anderen gesetzlichen Interessenvertretungen gleichgestellt wird. Es ist zu hoffen, dass mit dieser Bundes-Jugendvertretung nicht so umgegangen wird wie zum Teil mit Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich sehe in dieser Beschlussfassung eine Chance, dass die Jugend ihre Zukunft selbst mitgestalten und Lobbying für ihre Anliegen betreiben kann. Wir schaffen die entsprechende gesetzliche Grundlage, damit die Jugendlichen mitreden und mitbestimmen können.

Dieses Gesetz allein wird jedoch nicht ausreichen. Kollege Ager hat das schon skizziert. Was sich zum Teil auch ändern muss, ist die Einstellung der Erwachsenen zu den Jugendlichen. Ich kann in diesem Zusammenhang aufgrund langjähriger Tätigkeit in Kinder- und Jugendorganisationen, aber auch auf Grund meiner jetzigen Funktion als Bürgermeister sprechen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Projekte wurden gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen verwirklicht. Sie wurden deshalb verwirklicht, weil die Jugendlichen und die Kinder in diesem Prozess der Verwirklichung das Gefühl eines gleichberechtigten Partners haben. Wenn wir ihnen nicht das Gefühl und die Realität des gleichberechtigten Partners vermitteln, dann werden wir scheitern. Wenn wir auf ihre Anregungen, Vorstellungen und Wünsche eingehen, dann wird dieses Projekt auch dementsprechend umgesetzt werden.

Es ist vielfach den Erwachsenen zuzuschreiben, wenn Projekte, die Kinder und Jugendliche mitgestalten wollen, nicht zu Stande kommen – auch aus dem Umstand heraus, weil Jugendliche heutzutage um keinen Deut schlechter sind als wir. Jugendliche sind heutzutage wesentlich aufgeschlossener, sie sind selbstbewusster, und sie haben uns Erwachsenen gegenüber einen wesentlichen Vorteil: Sie sind undiplomatischer, man kann sie auch als ehrlicher bezeichnen. Diesen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen müssen wir Erwachsenen erst lernen. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb ist für mich die gesetzliche Grundlage das eine, die tatsächliche Arbeit mit den Jugendlichen das andere.

Noch einige Schlussbemerkungen zu dieser Thematik. Die gesetzliche Grundlage der Mitbestimmung auf Bundesebene wird, so hoffe ich, doch einstimmig geschaffen. Mich würde aber in diesem Zusammenhang auch freuen, wenn wir darüber diskutieren beziehungsweise die Ent


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