Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 84

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gesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2001) (311 und 369/NR sowie 6250, 6251, und 6268/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung: Budgetbegleitgesetz 2001.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht über das Budgetbegleitgesetz 2001 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. – Bitte.

14.19

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Österreich steht ökonomisch nicht am Abgrund – Copyright Bundeskanzler Schüssel. Österreich hat eine hervorragende ökonomische Situation – Copyright Finanzminister Grasser. Die Bundesregierung hat also ein Land mit exzellenter internationaler Performance übernommen, was vom zitierten Finanzminister auch gar nicht bestritten wird, der unter anderem auch festhält, dass er natürlich eine Steuerreform mitrechne, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, die also sicher nicht die seine ist. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass die von der Regierung selbst durchgeführten Berechnungen für 2001 eine Steigerung der Belastungen, etwa durch Steuererhöhungen, um 30 Milliarden Schilling ergeben, der Ausgabensenkungen von lediglich 3 Milliarden Schilling gegenüberstehen. Die Steuer- und Abgabenquote wird um 1,2 Prozentpunkte steigen und ein historisches Höchstmaß erreichen, obwohl noch eine der Regierungsparteien vor nicht allzu langer Zeit sogar eine Steuerquote von 40 Prozent in den Verfassungsrang heben wollte – was im Übrigen ökonomisch ein sehr "interessanter" Vorschlag ist. Davon sind wir allerdings weit entfernt. (Bundesrat Weilharter: Ihre Fraktion war dagegen!) – Selbstverständlich sind wir dagegen, das ist keine Frage. (Bundesrätin Fuchs: Damit keine Missverständnisse entstehen! – Bundesrat Weilharter: Nur zur Klarstellung!)

Ich meine, ein bisschen ökonomischen Sachverstand darf man auch in Regierungen einbringen. Eine Steuerquote verfassungsrechtlich festzuschreiben ist wohl einer der unsinnigsten ökonomischen Vorschläge, den es in diesem Bereich überhaupt nur geben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn wir von der endgültigen EU-Prognose ausgehen – nicht von der vorläufigen, die so gerne zitiert wird –, liegt die Abgabenquote Österreichs 2001 über jener des Jahres 1999.

Während also die Steuerquote um 1,2 Prozentpunkte steigt, verringert sich das Defizit des Bundeshaushaltes um nur 0,8 Prozentpunkte.

Wenn wir uns die Jahre 1995 bis 1999 ansehen, dann erkennen wir, dass das Nettodefizit als Anteil am BIP – das ist die makroökonomisch wichtige Größe – um rund 3 Prozentpunkte abnahm; das sind im Jahr ungefähr 0,75 Prozentpunkte. Bereits im Budget-Hearing wurde von den Experten betont, dass dieses Tempo bestenfalls gleich bleiben wird.

Statt der angekündigten nachhaltigen Strukturreformen überwiegen – nach unserer Meinung zumindest – Einmal-Maßnahmen, die noch dazu bezüglich ihrer Maastricht-Konformität ziemlich in der Luft hängen, wie die Bundesregierung etwa im Fall der BIG auch selbst betont hat, dass


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