Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 91

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Heute, meine Damen und Herren, wo die Bundesregierung, die neue Regierung aufruft, diese Fehler der Verfangenheit zu sanieren, rufen genau diese Herren von der Gewerkschaft zum Widerstand auf der Straße auf. Das, meine Damen und Herren, ist Doppelbödigkeit im höchsten Ausmaß und sollte alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dazu veranlassen, aus dieser Gewerkschaft auszutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Wenn Sie mehr soziale Treffsicherheit wollen (Bundesrat Schöls: Kleindienst ist ...!), wenn Sie für faire und gerechte Lastenverteilung sind, wenn Sie einen sanierten Staatshaushalt wollen und wenn Ihnen das Budget wichtig ist, dann rufen Sie nicht zum Widerstand auf der Straße auf, sondern tragen Sie dazu bei, dass gute Rahmenbedingungen, sprich eine gute Gebarung, und gute Budgetbegleitgesetze beschlossen werden. Stimmen Sie dieser Regierungsvorlage zu, denn das ist der richtige Weg in die Zukunft! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.52

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Alfred Finz. Ich erteile ihm dieses.

14.52

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte vorausschicken, dass ich den Bundesrat nicht abschaffen möchte, im Gegenteil, ich habe hier schon sehr wertvolle Anregungen bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich würde mir ein vermehrtes Eingehen auf föderalistische Punkte wünschen. Morgen wird der Finanzausgleich hier behandelt, und dabei wird es sicherlich die Gelegenheit geben, sich mit dem Föderalismus und regionalen Problemen mehr auseinander zu setzen.

Aber jetzt zum Budgetbegleitgesetz: Es ist völlig richtig, dass dieses Budgetbegleitgesetz gravierende steuerliche Änderungen beinhaltet. Das ist unbestritten. Aber diese sind notwendig, um die erforderliche Konsolidierung des Staatshaushaltes zu erreichen. – Ich werde noch auf Ihre Ausführungen zurückkommen, Herr Bundesrat Hoscher!

Die geschätzten Mehreinnahmen – Sie haben gesagt 30 Milliarden – machen im nächsten Jahr ungefähr 28,6 Milliarden aus. Es wurden aber bei der Konzipierung dieser Steuersätze nicht einfach linear Steuersätze erhöht, sondern es gingen Untersuchungen voran, und zwar Untersuchungen dahin gehend, wie unser österreichisches Steuersystem im Vergleich zum EU-Durchschnitt aussieht, weil wenn wir insbesondere mit der Einführung des Euro eine gemeinsame Währungszone und damit Wirtschaftszone werden, muss ungefähr ein ähnliches Steuersystem bestehen. Daher wären auch unabhängig von einem Konsolidierungsbedarf im Steuersystem Veränderungen notwendig gewesen.

Der Vergleich der Steuerstrukturen hat insbesondere gezeigt, dass wir beim Aufkommen der Körperschaftssteuer und Steuer auf Vermögen gemessen am Bruttoinlandsprodukt unter dem EU-Schnitt liegen. Dabei war Folgendes interessant: Es sind dies nicht so sehr die Steuersätze, sondern die Bemessungsgrundlage ist bei uns enger als in anderen EU-Staaten.

Was heißt das? – Die Ausnahmeregelungen oder Absetzmöglichkeiten sind bei uns stärker ausgeprägt als im EU-Schnitt. Und da wird auch jede weitere Steuerreform ansetzen müssen. Wenn wir unsere Spitzensteuersätze – dazu bekenne ich mich auch – nachhaltig senken wollen, dann müssen wir die Bemessensgrundlage, die Ausnahmeregelungen reduzieren. Damit wird auch das Steuersystem wesentlich einfacher und verständlicher, vor allem für eine automatisierte Verwaltung, die wir wollen. Um nachhaltig Verwaltungsreformmaßnahmen setzen zu können, müssen wir in dieser Richtung ansetzen. Daher haben wir einen Investitionsfreibetrag gestrichen, weil er praktisch ein Unikum in der österreichischen Steuergesetzgebung war. Auch bei der steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen sind die meisten EU-Staaten wesentlich strenger als Österreich.


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