Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 103

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Josef Saller. – Bitte.

15.49

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Budgetbegleitgesetz aus der Sicht der Senioren noch einige Sätze sagen. Herr Bundesrat Mag. Gudenus hat schon gesagt, dass auch die Jugend älter wird und betroffen sein wird. Ich möchte daher noch einige Sätze anfügen.

Die Entwicklung der Bevölkerungszahl und die dramatische Veränderung der Altersstruktur sind uns bekannt. Es ist schon oft dargestellt worden, dass die Veränderung der Altersstruktur künftig große Probleme schaffen wird. Die Lebenserwartung steigt, und das Pensionsanfallsalter verändert sich eigentlich nur geringfügig. Man könnte es auch anders formulieren oder darstellen: Der konstanten Zahl der Beitragszahler steht die steigende Zahl der Pensionsempfänger gegenüber. Das muss langfristig natürlich zu großen Problemen führen.

Dazu kommt noch, dass in unserer Gesellschaft gerade das Anspruchs- und Vorsorgedenken immer stärker wird und sich dieses Denken natürlich sehr hemmend auf eine Budgetsanierung auswirkt.

Die Senioren sind sich der Verantwortung grundsätzlich bewusst, der nächsten Generation nicht eine noch größere Last aufzubürden beziehungsweise zu hinterlassen. Zu befürworten ist daher – das haben auch schon Vorredner erwähnt – die Notwendigkeit einer umfassenden Reform, zu der aber alle  – ich unterstreiche das Wort alle – Bevölkerungsgruppen, natürlich auch die Pensionisten, ihren Beitrag zu leisten haben – allerdings mit Sicherheit unter Wahrung der Gleichheitsgrundsätze und der sozialen Symmetrie. Ich möchte kritisch dazu anmerken, dass diese Gleichbehandlung der Pensionisten mit anderen Bevölkerungsgruppen nicht überall Niederschlag findet.

Einen besonderen Brocken möchte ich kritisch beleuchten, nämlich die Veränderungen im Absetzbetrag, wobei grundsätzlich zu bejahen ist, dass der vorgesehene Wegfall von Absetzbeträgen erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe einsetzen soll. 75 Prozent der Pensionisten sind gar nicht betroffen, es bleiben aber immerhin noch 25 Prozent, die dann draufzahlen werden. Bei einem Einkommen in der Höhe von 26 000 S eines Pensionisten und eines Aktiven beträgt die Einkommensminderung beim Aktiven nur 756 S beträgt, beim Pensionisten jedoch 5 460 S. Da besteht natürlich künftig Handlungsbedarf, so kann es jedenfalls nicht bleiben. (Bundesrätin Schicker: Dann müssen Sie dagegen stimmen!)

Die Kaufkraft der Pensionisten muss künftig nicht nur im Interesse der Senioren, sondern auch im Interesse der Gesamtwirtschaft gewährleistet und sichergestellt sein. Bei künftigen Gesetzwerdungen, insbesondere bei der Sicherung der Pensionen, ist daher eine faire Zusammenarbeit im Kreise der Sozialpartner zu praktizieren. Die Gleichstellung des Österreichischen Seniorenrates mit den Interessenvertretung der Arbeitnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern wir hoffen, dass diese Zusammenarbeit und Vorbereitung künftig ebenfalls gut beziehungsweise noch besser funktioniert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Christoph Hagen das Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir die Verhandlung um 16 Uhr zur Besprechung der Anfragebeantwortung unterbrechen werden. – Bitte.

15.52

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen! Wir Jungen zahlen für die Schulden der alten Bundesregierung. – So könnte man die Situation, in der sich der österreichische Staat derzeit befindet, titulieren. Es ist schon richtig, was Frau Kollegin Kainz gesagt hat: Es ist tatsächlich so, dass die alte Bundesregierung Geld verschenkt hat, und zwar nicht wenig.


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