Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 154

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lichen in Kriegen, wonach Soldaten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht zu direkten Kampfhandlungen oder zu Auslandseinsätzen in Kriegsgebieten einberufen werden dürfen, sowie Klarstellungen und legistische Verbesserungen. Außerdem wird die derzeitige Altersgrenze von 50 Jahren für Militärpiloten auf Zeit gestrichen, um die kostenintensive Ausbildung zum Militärpiloten besser zu nutzen und die Lebensplanung der Piloten zu erleichtern. Das ist gerade für uns Steirer von größter Wichtigkeit. In diesem Sinn wird meine Fraktion dieser Novelle zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.44

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile dieses.

19.44

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als Soldat freue ich mich, heute diese Novelle mittragen zu dürfen. Wir vom Militär wissen, dass nicht nur das Budget für die Landesverteidigung wesentlich ist. Wir wissen, Geld ist sehr wohl ein wesentlicher Beitrag zur Landesverteidigung und drückt auch die Wertschätzung des Gesetzgebers für jene aus, die unter Umständen die Landesverteidigung vornehmen müssen. Aber wir wissen, dass auch Verwaltung und Gesetze die wesentliche Funktion haben, die Aufgabe zu erleichtern, die nicht immer ganz so zielgerichtet durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang kann gesagt werden, dass dieses Gesetz durch den Versuch einer klaren Sprache eine Vereinfachung darstellt und damit auch Rechtssicherheit in der Umsetzung für die Personen, die in der Landesverteidigung tätig sind, bietet.

Natürlich brauchen die Soldaten, braucht die Truppe Material. Das haben wir heute nicht zu beschließen, das haben wir in einer vorangegangenen Sitzung beschlossen, und wir sind sehr froh – wahrscheinlich nicht alle, aber zumindest jene, die an dem Gesetz im positiven Sinne mitgewirkt haben –, dass wir demnächst neue Hubschrauber bekommen – keine Kampfhubschrauber.

Dieses Wehrgesetz 1980 musste auf Grund seiner langen Gültigkeit schon einige Novellen über sich ergehen lassen, und dies ist auch eine. 1998 wurde es dahin gehend geändert, dass die freiwillige Wehrdienstleistung von Frauen ermöglicht und verschiedene Umgliederungen und Formalanpassungen vorgenommen wurden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, meine Kolleginnen und Kollegen, werden zunächst noch offene Änderungsnotwendigkeiten umgesetzt. Es sind sprachliche und legistische Verbesserungen, es sind Klarstellungen und Anpassungen ins Auge gefasst, und es soll auch die Wiederverlautbarung des Wehrgesetzes vorgenommen werden. Ich glaube, eine Wiederverlautbarung ist besser als ein Flickwerk. Es ist für alle leichter lesbar, es ist verständlich, und wir können uns freuen, dass wir dieses Gesetz der Landesverteidigung und damit auch der Truppe "übergeben" können.

Was bringt das Gesetz? – Das Gesetz hat einiges zum Inhalt, wovon ich nur kurz ein paar Punkte anreißen möchte; mein Vorredner Liechtenstein hat es auch schon dargestellt: die Umschreibung der Aufgaben im Rahmen der militärischen Landesverteidigung; die Vereinfachung der Neugestaltung der Dienstgrade; die Modifizierungen hinsichtlich der Meldepflichten und bei der Stellung im Rahmen der Wehrpflicht; die Öffnung der Milizlaufbahn für Frauen und der gesetzliche Ausschluss der Heranziehung von Jugendlichen zu militärischen Kampfeinsätzen.

Ich halte gerade diesen als letzten von mir genannten Punkt für wesentlich, damit sich nicht irgendwelche abenteuerlustigen jungen Männer, die vielleicht das Geld und Fernweh lockt, zu einem Einsatz außerhalb der Republik verpflichten und dann gegebenenfalls – Gott möge es verhüten – im Bleisarg, wie man so schön sagt, zurückkommen. Dazu gehört ein bisschen menschliche Reife und Entwicklung. Jene, die sich dann freiwillig melden, wissen, auf welches Risiko sie sich einlassen – trotz Fernweh, trotz besserer Bezahlung. Ich halte das als Vater von vier Söhnen für besonders wichtig: nur dem jugendlichen Übermut nicht zu viel freie Gasse lassen, es könnte tragisch ausgehen!


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