Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 155

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Weiters sind die Neuregelung der Soldatenvertretung von Zeitsoldaten mit einer Mindestverpflichtung von einem Jahr und die von mir schon erwähnte sprachliche, systematische und legistische Verbesserung unter Bedachtnahme auf die legistischen Richtlinien des Jahres 1990 vorgesehen.

Vorredner Kollege Prähauser hat schon Bitterkeit darüber geäußert, dass nach der Neugestaltung des § 5 die Sozialdemokraten im Landesverteidigungsrat keine stärkere Vertretung mehr als ÖVP und FPÖ finden. Als SPÖ-Vertreter würde ich es bedauern, aber ich kann nicht aus meiner Haut. Ich bin ein freiheitlicher Vertreter, und ich freue mich über diese gerechte Gleichstellung. (Bundesrat Prähauser: Vermeintlich gerechte Gleichstellung!) – Nein, wirklich gerechte Gleichstellung. (Bundesrat Prähauser: Ich habe ja nichts gegen die drei Sitze der FPÖ! Es ist nur 4 : 3 : 3 : 1 berechtigter!) – Ich bin aber sehr dafür, dass wir alle drei sind; ich habe auch nichts gegen die drei der FPÖ, ich freue mich, dass die SPÖ endlich auch drei hat. Das wollte ich damit ausdrücken. (Bundesrat Prähauser: Das ist keine echte Freude! Und das vor Weihnachten!)

Verehrter Herr Kollege! Dir kann ich eine bessere Ausgestaltung, die Lesbarkeit und die Anwendbarkeit des Werkes anbieten. Das ist doch wirklich eine Freude für uns alle, und es wurden bis dato bestehende Mängel an diesem Wehrgesetz behoben.

Ich glaube, auch die von Kollegen Liechtenstein schon erwähnte Abänderung der Miliztätigkeit ist bemerkenswert. Ursprünglich betrug die Kaderpflicht 90 und 60 Tage. Jetzt werden weitere Kaderübungstage in doppelter Gesamtdauer von 180 und 120 Tagen ermöglicht. Ausschließlich freiwillig! Ich glaube, das ist sehr wichtig für ein Militär.

Mit dieser Änderung ergeben sich nämlich wesentliche Vorteile sowohl für den betroffenen Wehrpflichtigen, weil er es freiwillig macht, als auch für die Verbände selbst, denen diese Wehrpflichtigen angehören, die damit natürlich eine Kadersicherheit aufbauen können, sowie auch für die Personalplanung des Heeres insgesamt – auch da muss man mit einem gewissen sicheren Kader rechnen können, welcher zwar nicht bis zur Pensionierung, aber doch einen gewissen Zeitraum bleibt, so lange diese jungen Leute noch körperlich und geistig belastbar sind.

Schlussendlich ist es sicherlich aus ökonomischen Gründen zweckmäßig, Militärpiloten nicht nur bis zum 50. Lebensjahr, sondern auch länger, sofern sie physisch und psychisch belastbar sind, beim Militär zu verwenden. Sonst werden sie nach einer sehr guten Flugausbildung nur zu gerne von den Fluglinien abgeworben.

Abrundend kann man sagen, mit diesem Gesetz ist dem Ministerium ein Volltreffer gelungen – eigentlich muss ich sagen: Es ist dem Gesetzgeber ein Volltreffer gelungen –, welcher dem Ministerium und unserem Minister zur Verfügung gestellt wird. Allen, die mitgewirkt haben, danke ich vielmals. Die anderen können nachkommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.52

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Herbert Scheibner. Ich erteile dieses.

19.52

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Herr Bundesrat Prähauser hat gemeint, diese Wehrgesetz-Novelle wäre nicht notwendig, man sollte doch besser warten, bis es auch zu einer grundlegenden Reform der Aufgaben des österreichischen Bundesheeres kommt. Ich habe diese Argumentation schon im Nationalrat nicht verstanden, weil sie als Hauptargument für die Nichtzustimmung zu diesem Gesetz verwendet worden ist.

Würde man dieses Prinzip auf alle Gesetze umlegen, dann dürfte man eine Novellierung nur dann vornehmen, wenn man Grundsatzreformen, grundlegende Veränderungen auch in den Zielsetzungen des Gesetzes machen würde, Herr Bundesrat! (Bundesrat Prähauser: Es tagt nicht überall die Expertenkommission zur Stunde!)


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