Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 13

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Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche Sie aber – wir stehen so knapp vor Weihnachten –, in Ihrer Wortwahl etwas vorsichtiger zu sein.

Wir setzen in der Debatte fort. Zu Wort gemeldet ist als nächster Redner Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte.

12.27

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz. Dieses Bundesbediensteten-Sozialplangesetz entstammt einer schon bestehenden Regelung, nämlich dem Gesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte. Das vorliegende Bundesbediensteten-Sozialplangesetz geht etwas weiter, es betrifft auch die Vertragsbediensteten und sieht auch konkretere Regelungen vor. Aber – darüber müssen wir uns schon im Klaren sein – dieses Gesetz ist auf der einen Seite der Versuch einer Flexibilisierung für diese Bereiche und auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, Beamten kurzfristig ein neues Modell zur Verfügung zu stellen. Das heißt, es ist auf eine limitierte Zeit von fünf Jahren gemacht worden, also ein Pilotprojekt!

Diese Regierung geht somit auf bekannten Pfaden. Es wundert mich also nicht, dass die SPÖ diesem Gesetz letztlich doch ihre Zustimmung erteilen muss, denn es ist eine Fortschreibung ihrer Überlegungen. (Bundesrat Gasteiger: Müssen tun wir gar nichts!) – Sie müssen auch nicht zustimmen, aber ich kann mir vorstellen, dass es sehr schwer für Sie sein wird, zu argumentieren, dass Sie das nicht machen wollen, weil es auch gegen jene Beamten gerichtet sein wird, die davon betroffen sind. – Aber wir müssen uns schon klar sein: Es hat sich die Gesellschaftsstruktur, die soziologische Struktur auf der gesamten Welt geändert. Es ist derzeit so, dass die Leute immer mehr Selbständigkeit haben wollen, sich immer mehr verwirklichen wollen, letztlich immer mehr Verantwortung tragen wollen und auch für ihre Leistung belohnt werden wollen.

Das ist eine deutliche Wandlung im Empfinden der Menschen, und so empfinden auch unsere sehr verdienten Beamten in Österreich, die natürlich ihr Bestes gegeben haben, aber im Rahmen der Struktur, die wir nun einmal in Österreich haben, durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz, durch das Gehaltsgesetz, durch verschiedene andere Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind. Sie wissen um die Stellenpläne in den einzelnen Ministerien, um die Geschäftseinteilungen – all das schränkt ein und macht es schwer, strukturelle Veränderungen durchzuführen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Diese Bundesregierung hat sich dazu bekannt, Flexibilisierungen herzustellen. Wir haben jetzt die Frage der Global-Budgets. Die Beamten beziehungsweise die Ministerien sind in der Lage, innerhalb dieser Global-Budgets zu verfügen. Es wird die Controlling-Verordnung deutlicher angewandt werden. Wir werden zu NPOs finden, zu Zielvereinbarungen zwischen den Vorgesetzten und den Mitarbeitern. Wir werden zu ergebnisverantwortlichen Einheiten letztlich finden müssen, zu einer Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung. Und wir werden natürlich in Österreich auch zu flachen Strukturen, wie in anderen Ländern – es gibt die Benchmarks, die liegen vor – finden müssen. Das ist gar keine Frage. Wir werden es in Österreich deutlicher – da gibt es entsprechende Überlegungen, wie das Projektmanagement zum Beispiel – auch für Ressorts einführen müssen.

Genauso wie es strukturelle Veränderungen in den einzelnen Ressorts geben muss, genauso muss natürlich überprüft werden – wie das jeder Staat macht, das ist keine österreichische Eigenheit –, inwieweit man zu einem Outsourcing und auch zu einem Insourcing findet und im Rahmen dieses Insourcings Synergien zwischen den einzelnen Ministerien herstellt. Warum auch nicht? – Letztlich geht es darum, dass wir auf der einen Seite eine bestmögliche Verwaltung gegenüber dem Bürger haben und dass auf der anderen Seite so wenig Geld wie möglich dafür aufgewendet wird, und zwar unter Wahrung der Rechte jener Beamten, die derzeit tätig sind. Davon geht die heute vorliegende Gesetzesnovelle aus.


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