Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 26

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Ferner wird die Aufteilung der Werbeabgabe geregelt, und auch darüber gibt es einen Konsens. Für Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern – also nicht für Städte mit eigenem Statut, aber für Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern – gibt es steigende Bedarfszuweisungen. Alles in allem könnte man sagen: in Summe ein gelungener Wurf des Gesetzgebers.

Meine Damen und Herren! Wesentlich ist, dass dieses Gesetz, dieser Finanzausgleich den Kommunen und den Ländern eine Art Einnahmensicherheit gibt, wenn auch zeitlich begrenzt mit der Gültigkeit oder Geltungsdauer dieses Gesetzes. Gerade das, meine Damen und Herren, ist der Punkt, den wir als Ländervertreter innerhalb unserer Länder auch einmahnen sollten, nämlich dass zwischen den Gebietskörperschaften Gemeinden und Ländern eine Einnahmensicherheit geschaffen wird.

Ich will nicht sagen, es muss zwischen Ländern und Gemeinden ein Finanzausgleich geschaffen werden. Aber man könnte in den Ländern zum Beispiel durchaus ein Gemeindefinanzierungsgesetz schaffen, damit die Gemeinden in Hinkunft nicht zu finanziellen Bittstellern beim Land degradiert werden, damit die Gemeinden in Hinkunft die erforderlichen Kriterien erfüllen und korrekte Budgets erstellen können und damit es in Hinkunft für die Gemeinden auch realistische Budgetplanungen gibt.

Meine Damen und Herren! Wenn dieser Konsens von den Ländern auch mit Leben erfüllt wird, dann werden wir natürlich die Kriterien erreichen – das heißt, bis 2002 1,3 Prozent vom BIP, und in der Folge ein Nulldefizit bei den Budgets der Kommunen und der Länder. Ich bitte Sie, tragen Sie diese Intentionen mit den Ländern mit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Gruber. – Bitte.

13.28

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Der Finanzausgleich sollte Gerechtigkeit für die ländlichen Gemeinden bringen. Das ist eine jahrelange Forderung der politischen Vertreter im ländlichen Raum. Die Menschen im ländlichen Raum sollten genausoviel wert sein wie jene in der Großstadt!

Ein Haus im Grünen, den Greißler ums Eck und ein Einkaufszentrum in nächster Nähe, ein optimal ausgebautes Verkehrsnetz, gleichzeitig öffentliche Verkehrsmittel im Viertelstundentakt, ein kurzer Weg zur Arbeitsstätte, aber die Betriebsansiedlungen so weit weg wie nur möglich. – Das sind die unterschiedlichen, oft gegensätzlichen Anforderungen, die heutzutage an die Infrastruktur einer Gemeinde gestellt werden. Diese Liste ließe sich beliebig lange fortsetzen.

Kinderbetreuung, neue soziale Aufgaben, höhere Ansprüche der Bürger bei den Dienstleistungen im Umwelt-, Wirtschafts- und Gesundheitsbereich und und und. Es gibt kaum einen Lebensbereich, in dem die Gemeinde keine Rolle spielt. Die Zahl der Aufgaben wächst ständig, das merkt man deutlich, und mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann nur schwer das Auslangen gefunden werden.

Der ländliche Raum ist mit einem gewaltigen Strukturwechsel konfrontiert. Die Globalisierung hat auch die Gemeinden erfasst. "Zentralisierung" wird immer mehr zum gelebten Schlagwort.

Der Trend ist klar: Die wenigen Zentralgemeinden profitieren stärker vom Finanzausgleich als die vielen kleinen Gemeinden. Wie ist es zu erklären, dass die Bürger der Stadt Wien bei der Verteilung der gemeinsamen Steuern doppelt so viel wert sind wie die Bürger meines Bezirkes, unserer Täler: des Gurktales, des Metnitztales, des Görtschitztales und des Glantales?

Wie kann man dem Umstand begegnen, dass die kleineren Gemeinden zu reinen Schlafstätten verkommen und zum Teil wirklich nur mehr die Hundesteuer als Einkommen haben, während sich die wirtschaftlichen Interessen auf die regionalen Zentren verlagern?


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