Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 27

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Herr Finanzminister! Der Bund bestimmt zu über 95 Prozent, wer wieviel Steuern zahlt, und kassiert auch 90 Prozent der Abgaben über das Finanzamt ein. Allerdings ist er durch die Bundesverfassung verpflichtet, diese Gelder zwischen Ländern und Gemeinden aufzuteilen. Wer wieviel Geld bekommt, wurde gestern im Nationalrat beschlossen.

Durch die bisherigen Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes werden alle Gemeinden, deren Einwohnerzahl unter 20 000 liegt, benachteiligt – am meisten die weniger als 2 500 Einwohner zählenden Gemeinden, die Ärmsten der Armen –, und die größeren Städte werden übermäßig bevorzugt. Derzeit erhält Wien für einen Gemeindebürger etwa 12 000 S, während dem Bund bis jetzt ein Bewohner meines Bezirkes St. Veit an der Glan nur 6 500 S wert ist. Weitere Zuschüsse für einzelne Projekte müssen immer von Bund oder Land genehmigt werden. Wenn dem Bund alle Bürger gleich viel wert wären, dann bekämen die Gemeinden in unserem Bezirk pro Einwohner um 2 000 S mehr.

Der Finanzausgleich sollte der größtmögliche Interessenausgleich für die Bevölkerung sein. Der Finanzausgleich sollte den größtmöglichen Interessenausgleich zwischen großen und kleinen Gemeinden darstellen, aber den finanziellen Belastungen finanzschwacher Gemeinden wird leider nicht Rechnung getragen.

Die Summe, die wir bekommen – wir haben es heute schon gehört –, wird aufgrund der Erhöhung des Sockelbetrages mehr, aber die Ausgaben, die wir haben, sind viel höher! Das ist kein Nullsummenspiel! Daher kann ich dem Finanzausgleichsgesetz nicht meine Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

13.34

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Wien wird diesem Finanzausgleich trotzdem zustimmen, obwohl das jetzt vielleicht ein bisschen überraschend gekommen ist.

Ich möchte vorerst ein paar Worte zum Makro-Teil des Finanzausgleiches ausführen, nämlich zum Stabilitätspakt, denn dieser steht mit im Vordergrund dieses Finanzausgleiches. In diesem Pakt verpflichten sich die Länder, in der FAG-Periode einen durchschnittlichen Haushaltsüberschuss von nicht unter 0,75 Prozent des BIP zu produzieren, jedenfalls aber 23 Milliarden Schilling. Ich glaube, dass gerade dieser Länderbeitrag gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, vor allem der Passus "jedenfalls aber 23 Milliarden Schilling" hat besondere Brisanz angesichts der Prognose, dass die erwähnten 0,75 Prozent etwa im Jahr 2001 deutlich unter 23 Milliarden liegen werden.

Da lohnt es sich auch, sich kurz die Chronologie vor Augen zu halten. Der Auftakt der Finanzausgleichsgespräche fand am 25. April dieses Jahres zwischen Finanzminister, einer Länder-Delegation, dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund statt. Anlässlich dieser Gesprächsrunde war noch von einem Beitrag der Länder und Gemeinden zum Stabilitätspfad von 0,5 Prozent die Rede, ebenso bei der nächsten Runde am 29. Mai, bei der es unter anderem auch um die Übertragung des nicht-hochrangigen B-Straßennetzes an die Länder ging – eine Maßnahme, die ich persönlich für sehr sinnvoll erachte, die aber an den etwas überzogenen Vorstellungen des Bundes scheiterte, insbesondere an der nichtdynamisierten Abgeltung.

Am 26. Juni wurden dann die Länder, Städte und Gemeinden mit einem etwas überraschenden Belastungspaket konfrontiert: Die gesamten Kosten der Landeslehrer sollten – gegen Abgeltung durch einen Pauschalbetrag – auf die Länder überwälzt werden; der Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss und die entsprechenden Bedarfszuweisungen nach § 21a FAG sollten um 15 Milliarden Schilling gekürzt werden; die Abgeltung für den klinischen Mehraufwand sollte um 1 Milliarde Schilling reduziert werden; knapp 500 Millionen Schilling an Finanzzuweisungen und Zweckzuschüssen an die Länder sollten gestrichen werden; der Gemeinde-Kopf-Quoten-Aus


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