Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 28

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gleich sollte um über 400 Millionen Schilling gekürzt werden und so weiter. Noch immer war aber der geforderte Beitrag zum Stabilitätspakt in Höhe von 0,5 Prozent angesetzt.

Erst nach diesem Zeitpunkt wurden dann die Länder und Gemeinden mit den neuen Vorschlägen des Bundes zum Stabilitätspfad konfrontiert. Die Forderung nach einem ausgeglichenen Haushaltsergebnis der Gemeinden etwa wurde diesen überhaupt erst am 4. Oktober offiziell übermittelt.

Ich glaube, dass diese Vorgangsweise des Bundes die Kompromissbereitschaft der Länder, Städte und Gemeinden doch in einem solch großen Ausmaß strapaziert hat, das es diesen fast unmöglich machte, doch noch zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. Ich bin froh, dass es diese gemeinsame Lösung dennoch gegeben hat. Ich glaube aber, dass der Dank am Zustandekommen dieses FAG vor allem auch den Ländern, Städten und Gemeinden gebührt!

Dass ob dieser notwendigen Abwehrstrategie, wie ich sie bezeichnen möchte, die eigentlich angestrebte innere Reform des Finanzausgleiches im Wesentlichen auf der Strecke geblieben ist – ich gebe zu: wiederum auf der Strecke geblieben ist –, kann daher in keiner Weise, wie ich meine, den Ländern angelastet werden. Ich glaube trotzdem, dass eine derartige Neuausrichtung durchaus sinnvoll sein kann und auch durchaus Platz greifen muss, und bin froh, dass diesbezügliche Arbeitsgruppen eingerichtet wurden, die in den nächsten Jahren beziehungsweise in den nächsten sechs Monaten neue Lösungen konzipieren sollen.

Es ist verständlich, wenn der Finanzminister im Nationalratsausschuss vor einigen Tagen betont hat, dass die Grenze der Leistungsfähigkeit der Länder erreicht sei. Ich finde, dem kann man durchaus zustimmen; dies wohl auch im Hinblick auf § 4 Finanz-Verfassungsgesetz, der normiert, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden dürfen.

Es wird Sie wahrscheinlich überraschen, dass ich auch einige Worte zu Wien verlieren möchte. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel war neben der Werbeabgabe einer der wesentlichen Punkte. Die geplante Aufhebung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels hätte für Wien Mindereinnahmen in der Höhe von 3,5 Milliarden Schilling jährlich bedeutet. Nun sind es immerhin noch 180 Millionen im Jahr 2001, die bis 2004 auf 550 Millionen anwachsen werden. Letztlich konnte auch die Wohnbauförderung gehalten werden, die gerade in der Großstadt auch für das Bau-Haupt- und Bau-Nebengewerbe und die Arbeitsplätze, die damit zusammenhängen, eine wesentliche Bedeutung hat, und in Wien kann man nun aufgrund dessen auch eine allgemeine Wohnbeihilfe für Mieter in Privathäusern einrichten.

Insgesamt wird Wien im Zusammenhang mit diesem FAG auf rund 1,5 Milliarden Schilling zu verzichten haben, und ich denke, dass man in diesem Zusammenhang doch einige grundsätzliche Worte zum Verhältnis zwischen Städten und Gemeinden, und zwar auch der Größe nach, verlieren sollte.

Ich selbst war lange genug in FAG-Verhandlungen involviert, schon in meiner Zeit im Klub, um zu wissen, dass es bei einem Konflikt zwischen großen und kleinen Gemeinden letztlich nur einen Sieger gibt, und das ist der Bund.

Man muss schon auch bedenken, dass etwa ein bloßer Ersatz des abgestuften Bevölkerungsschlüssels durch die einfache Volkszahl auch für die kleinen Gemeinden nur eine scheinbare Lösung ist. Durchgerechnet würden sich zwar die ordentlichen Einnahmen der Gemeinden um 5,3 Prozent verbessern, jene der Städte aber um 7,2 beziehungsweise 10,6 Prozent verschlechtern.

Dazu kommt, dass bei völlig nivellierter Aufteilung der Ertragsanteile zwangsläufig auch die Vorausanteile wegfallen. Auch die Bedarfszuweisungen würden wegfallen – etwas, was gerade für die kleinen, finanzschwachen Gemeinden von essenzieller Bedeutung ist.


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