Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 29

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Gemeinden und Städte werden also gut beraten sein, kooperativ und gemeinsam neue Lösungen zu finden, und zwar im Sinne einer Aufgabenorientiertheit des FAG, denn der lachende Dritte sitzt ansonsten in der Himmelpfortgasse.

In Summe bedeutet dieser Finanzausgleich momentan für keinen der Betroffenen, so glaube ich, eine existenzielle Bedrohung. Die Überführung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels etwa wird von mir besonders begrüßt. Was unter anderem fehlt, sind Details, etwa eine Verbesserung im Bereich der Nahverkehrsfinanzierung, obgleich der Nationalrat im Jahre 1999 hiezu einen entsprechenden Entschließungsantrag gefasst hat.

Alles in allem werden wir aber trotzdem diesem FAG natürlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Polleruhs. – Bitte.

13.41

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wieder ein Gesetz, das es zu novellieren gilt. Dafür sind wir ja in diesem Hause anwesend.

Das Finanzausgleichsgesetz 1997 hat den Finanzausgleich für die Jahre 1997 bis 2000 geregelt und tritt, wie Sie der Regierungsvorlage entnehmen können, mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer Kraft. Damit das möglich wird, haben wir es hier und heute zu behandeln. Man mag es aus vielen Perspektiven sehen: Die einen meinen, es ist gut; die anderen sagen, für mich in der Gemeinde als Betroffener ist es weniger gut. – Ich hoffe nicht, dass es ein schlechtes Omen vom Präsidenten war, dass die Türschnalle geklemmt hat. Wir Bürgermeister – das hat mit der parteipolitischen Zugehörigkeit nichts zu tun – kennen das so genannte Schnallendrücken, wenn wir zu den zuständigen Referenten fahren und um eine Bedarfszuweisung ersuchen.

Man wird dann meistens gefragt, wie es einem geht. Da kann ich meinen Kollegen nur raten, die von mir in letzter Zeit gegebene Antwort zu gebrauchen, die sich anscheinend positiv ausgewirkt hat. Wenn ich gefragt werde, wie es mir geht, sage ich: Gesundheitlich danke, finanziell bitte! – Dann kennt sich jeder aus, was man für seine Heimatgemeinde braucht und haben möchte.

Die Vertreter der Gebietskörperschaften – wobei die Gemeinden durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, wie Sie wissen, vertreten wurden – haben in Gesprächen eine Einigung über den neuen Finanzausgleich für den Zeitraum 2001 bis 2004 erzielt, die – sehen Sie es bitte so! – in ein Paktum zwischen den Gebietskörperschaften einfließt und auf deren Grundlage der vorliegende Gesetzentwurf erstellt wurde. Für die Budgeterstellung 2001 ist es in den Gemeinden – zumindest bei uns in der Steiermark – so, dass mit spätestens 2. Dezember der Voranschlagsentwurf für das kommende Haushaltsjahr durch den Bürgermeister aufgelegt werden muss, damit er in der 14-tägigen Auflagefrist und nach der Behandlung im Gemeinderat wiederum nach einer 14-tägigen Auflagefrist mit spätestens 31. 12. dieses Jahres rechtskräftig wird.

Ich bin heuer bei meinem Voranschlag gesessen und habe eben, wie es empfohlen wurde, die gleichen Ertragsanteile aufgenommen, wie wir sie 2000 hatten. So gesehen ist diese Einigung, die gemeinsam ausverhandelt wurde, als Gesamtkompromiss zu verstehen, ebenso wie die Summe aller Regelungen der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften.

Aber es freut mich sehr, dass ein weiteres zentrales Thema für die Gemeinden die Verteilung der Ertragsanteile war, wobei sich die Gespräche früher auf eine Erhöhung des so genannten Sockelbetrages und damit auf eine weitere Reduzierung der Bedeutung der Verteilung nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel konzentrierten. Es freut mich als Bürgermeister einer Gemeinde mit 1 700 Einwohnern, dass wir doch in den nächsten Jahren leicht davon profitieren werden.


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