Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 30

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Ich sage das aber nicht mit Freude und Genugtuung gegenüber genauso liebgewonnenen Kollegen, die es auf der anderen Seite vielleicht negativ treffen wird, weil doch jene Gemeinden, die die Bundesgesetze genauso erfüllen müssen wie mittlere oder größere Städte – da denke ich vor allem an die Einhaltung des Abfallwirtschaftsgesetzes oder des Wasserrechtsgesetzes und im Speziellen an die Abwasserentsorgung –, auch Aufgaben haben. (Bundesrätin Schicker: Sozialhilfevergabegesetz!) Da sind sicherlich in ländlichen Gebieten mehrere Kilometer Kanalstrang in Form eines Sammlers zu verlegen, wobei aber durch die gesetzliche Möglichkeit der Einhebung einer einmaligen Kanalisationsgebühr keine Mittel zufließen, weil sie, wenn dazwischen Freiland ist, keinen anschlusspflichtigen Kanal haben.

Mir ist schon klar, dass ein Kollege aus der Stadt sagen wird: Tja, aber im Grünland, im Freiland ist es wesentlich leichter zu graben, weil noch nicht so viele Einbauten enthalten sind! – Das stimmt auch teilweise, aber über die gesamte Straßenwiederherstellung nach erfolgtem Kanalbau kann ich als Bürgermeister, der in der letzten 14 Jahren Kanäle bauen ließ, ein Lied singen. (Bundesrätin Schicker: Das passiert nur auf öffentlichem Grund!) Man geht logischerweise auch mit persönlichem Eigentum, auf den öffentlichen Straßen so vor, weil man auch künftig daran denken muss, dass Wartungen und Erhaltungen vorgenommen werden. So gesehen sind es die Gemeinden, die künftig über die Ertragsanteile mehr verdiente Schillinge bekommen, weil sie ihr Hauptvermögen in Wirklichkeit eigentlich unsichtbar unter der Erde verlegt haben, um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.

Um mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates durch eine verfassungsrechtliche Absicherung der Bestimmungen über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel und die Verteilung der Werbeabgaben den betroffenen Gebietskörperschaften die erforderliche Rechtssicherheit zu geben, werde ich diesem Beschluss gerne meine Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Gstöttner. )

13.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.

13.47

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Gesetz, das heute zur Beschlussfassung ansteht – viele Aspekte sind schon beleuchtet worden –, steht für mich natürlich auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Budget- und Finanzpolitik der Bundesregierung. Ich möchte diesen Aspekt noch einbringen, weil ich glaube, dass im Grunde genommen die Zielsetzung, ab 2002 ein Nulldefizit zu erreichen, eigentlich wesentlich ist, die ich auch voll und ganz unterstütze und die wir auch nicht aus dem Auge verlieren sollten.

In den Diskussionen auch im Bereich des Finanzausgleichs, aber speziell gestern im Bereich der Budgetbegleitgesetze hatte ich schon noch sehr oft den Eindruck, dass dieses Ziel nicht wirklich von allen hier im Bundesrat mitgetragen wird. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wir hatten, so glaube ich, bei der vorletzten Bundesratssitzung das Thema Entwicklungszusammenarbeit und Schuldentilgungsprogramme auf der Tagesordnung. Wir waren uns darüber einig, dass Schulden-Machen und Schulden-Haben für ein Land entwicklungshemmend sind. Ich möchte ganz bewusst dieses Thema des Nulldefizits und der Nicht-Neuverschuldung besprechen, da es für mich das zentrale Thema ist.

Dass die SPÖ in diesem Zusammenhang für mich natürlich eine nicht nachvollziehbare Position bezieht, hat aus meiner Sicht folgenden Hintergrund – das ist auch der Grund, warum wir auch hier immer wieder in der Diskussion zu einem Konflikt kommen –: Es geht mir gar nicht darum, welche Bundesregierungen in der Vergangenheit für die Schulden oder für das Schulden-Machen verantwortlich waren. (Bundesrat Gasteiger: Jetzt bin ich gespannt!) Mir geht es vielmehr darum, dass wir das Problem als Problem erkennen. Der Vorwurf, den ich Ihnen mache, ist, dass Sie das Problem Schulden nicht als Problem wahrnehmen und erkennen (Bundesrätin Kainz: Schulden sind nicht ein grundsätzliches Problem!) und sich nicht mit der entsprechenden Sorgfalt und mit der entsprechenden Kraft einer Problemlösung zuwenden.


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